
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch - Band 6
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, sodass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 6 beinhaltet die in der Praxis sehr wichtigen Vorschriften Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten, Straftaten gegen die Umwelt sowie Straftaten im Amt und schließt damit die Kommentierung des StGB ab.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
- praxisorientierte Lösungsvorschläge
- wichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zur Neuauflage von Band 6 (neue Bandzählung)
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung, insbesondere zu den Straftaten gegen den Wettbewerb, umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (in der 4. Auflage nun Band 5 und Band 6 (neu)).
Rezensionen / Stimmen
"(...) Band 5, der einige der kompliziertesten Vorschriften des StGB erläutert, ist Strafrichtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern nachdrücklich als Arbeitsmittel zu empfehlen, sobald es "kompliziert wird" (was bei Betrug und Untreue schnell passieren kann). Der "stolze" Preis wird manchen zweimal hinsehen lassen. Der Aufschlag von 20€ rechtfertigt sich freilich durch die Erweiterung des Umfangs um beinahe 400 Seiten; zusätzlich zu den neuen Vorschriften wurden z.B. § 299 um 195 und § 263 um 38 Randnummern ergänzt."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 5-6/2019, zur 30. Auflage 2019
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verastelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: Forum Strafvollzug 03/2019, zur 3. Auflage 2019
"(...) Festzuhalten ist jedoch: Wie die Ausführungen zur Kommentierung des §263 StGB zeigten, bewegt sich auch die dritte Auflage des fünften Bands des Münchener Kommentars auf gewohnt hohem Niveau, ohne dabei die Aktualität aus dem Blick zu verlieren. Für den Rezensenten jedenfalls ist der Münchener Kommentar aus der Kommentarliteratur zum StGB nicht mehr hinwegzudenken."
Wiss. Assistent Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 23/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Mit der dritten Auflage von Band 5 des Münchener Kommentars steht wieder eine ausführliche Erläuterung des Strafgesetzbuches vollständig zur Verfügung. Ein Gewinn für jeden, der sich vertieft mit dem Strafrecht befasst."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 4/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Als Fazit ist festzuhalten: Der MüKo hält, was er verspricht. Der Band stellt eine elementare Fundgrube für jeden dar, der wissenschaftlich tätig ist oder in der Praxis eine tiefgehende Darstellung benötigt."
RA Dr. Sebastian Braun, Leipzig, in: http://dierezensenten.blogspot.com 19.3.19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Insgesamt kann der MüKo das bieten, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Der MüKo überzeugt vor allem durch seine Ausführlichkeit, ohne sich dabei in sogenannten Mindermeinungen zu 'verzetteln'."
Tobias Kreher, in: strafrechtsblogger.de 3.1.19, zur 3. Auflage 2019

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Alle Preise
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage

Personen
Herausgegeben von Prof. Dr. Volker Erb und Dr. Jürgen Schäfer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Bandredakteur: Prof. Dr. Olaf Hohmann, Rechtsanwalt
Die Bearbeiter des 6. Bandes: Ralph Alt, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Prof. Dr. Volker Erb, Prof. Dr. Claudius Geisler, Generalsekretär, Gerhard Gemmeren, Vorsitzender Richter am Landgericht, Prof. Dr. Olaf Hohmann, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Alexander Koch, Rechtsanwalt, Dr. Matthias Korte, Ministerialdirigent, Prof. Dr. Ralf Krack, Carsten Krick, Oberstaatsanwalt, Christian Pegel, Minister, Prrof. Dr. Jens Puschke, LL.M., Prof. Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Günther Sander, Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Roland Schmitz, Ann-Kathrin Schreiner, Rechtsanwältin, Martin Uebele, Präsident des Landgerichts, Dr. Nicole Voßen, Rechtsanwältin, und Dr. Brunhild Wieck-Noodt, Leitende Oberstaatsanwältin
Register: Martina Ludlei