Ist nach derzeitigem Recht ein Honorar gegenüber dem Makler möglich? Um diese Frage zu beantworten, stehen die gewerberechtliche Erlaubnis des § 34d GewO sowie das Rechtsdienstleistungsgesetz im Mittelpunkt dieser Arbeit. Anhand der Normen wird nachgewiesen, dass eine erfolgsunabhängige Vergütung in Form eines Honorars bereits möglich ist. Dies ist der Fall, weil zum einen die gewerberechtliche Norm kein Verbot einer solchen Vergütung ausspricht, und weil zum anderen die Tätigkeit des Versicherungsmaklers zum überwiegenden Teil keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes darstellt. Aus diesem Grund stellt auch das Rechtsdienstleistungsgesetz keine Hürde für eine erfolgsunabhängige Vergütung dar. Dieses Ergebnis wird sowohl durch Verfassungsrecht als auch europäisches Recht unterstützt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Berlin, Humboldt-Univ.
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-62695-5 (9783631626955)
Schweitzer Klassifikation
Sarina Enke studierte und promovierte an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie nach ihrem Abschluss als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Derzeit absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin.
Inhalt: Begriff der Honorarberatung - Zivil- und handelsrechtliche Rahmenbedingungen - Gewerberechtliche Zulässigkeit - Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz - Ist die Dienstleistung eine Rechtsdienstleistung? - Ungleichbehandlung - Wettbewerbsfreiheit - Dienstleistungsfreiheit.