Sowohl Betriebsferien als auch Urlaubsanordnungen innerhalb der Kündigungsfrist sind etablierte Instrumente in der deutschen arbeitsrechtlichen Praxis. Beides sind aber auch Arten der Urlaubsfestlegung, die erfordern, dass Urlaubszeiträume auch gegen den Willen des Arbeitnehmers festgesetzt werden können - und das obwohl § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG die Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers vorschreibt und die Möglichkeit, wegen dringender betrieblicher Belange hiervon abzuweichen, als bloßes Leistungsverweigerungsrecht eingeordnet wird.
Die Arbeit untersucht deshalb die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaub auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt werden darf. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass dies möglich ist, wenn dringende betriebliche Belange die Festlegung auf einen bestimmten Urlaubszeitraum erfordern oder wenn die Anordnung notwendig ist, um die tatsächliche Gewährung des Urlaubs sicherzustellen. Die Arbeit erörtert die Grenzen dieses Rechts und wendet die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fälle von Betriebsferien und Urlaubsanordnungen innerhalb der Kündigungsfrist an.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Passau
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 154 mm
Dicke: 10 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19559-6 (9783428195596)
Schweitzer Klassifikation
Heike Engert studied law at the Universities of Passau and Dundee (Scotland) from October 2014 to September 2020. After successfully completing her first state examination, she worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and Labor Law at the University of Passau from October 2020 to September 2024. Since October 2024, the author has been a legal trainee at the Bamberg Higher Regional Court.
1. Das Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Urlaubsanordnung
Rechtlicher Rahmen der zeitlichen Festlegung des Urlaubs - Recht des Arbeitgebers, Urlaub gegen den Willen des Arbeitnehmers anzuordnen
2. Voraussetzungen einseitiger Urlaubsanordnungen
Einseitige Urlaubsanordnung zur Sicherung der tatsächlichen Urlaubsgewährung - Einseitige Urlaubsanordnung wegen dringender betrieblicher Belange - Weitere Voraussetzungen einseitiger Urlaubsanordnungen
3. Häufige Konstellationen und Einzelfragen einseitiger Urlaubsanordnungen
Urlaubsfestlegung ohne vorherigen Wunsch des Arbeitnehmers - Besondere Fragen im Kontext der Kündigung - Betriebsferien