Immer mehr Arbeitnehmer haben am Arbeitsplatz die Möglichkeit, auf Informationsangebote im Internet, insbesondere im World Wide Web, zuzugreifen und per E-Mail dienstliche, aber auch private Nachrichten auszutauschen. Mit der fortschreitenden Vernetzung der Arbeitsplätze wächst der Anreiz, die vom Arbeitgeber als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten Informations- und Kommunikationssysteme auch für private Zwecke zu nutzen. Daher sehen sich immer mehr Arbeitgeber veranlasst, das private "Surfen im Internet" oder den Versand von E-Mails mit privaten Inhalten einzuschränken und die Nutzung des Internet-Arbeitsplatzes zu protokollieren, um eine unerwünschte Privatnutzung aufzudecken.
Die arbeitsrechtliche Einordnung der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz und die datenschutzrechtliche Beurteilung von Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers werfen in der betrieblichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten auf, da keine spezifische gesetzliche Regelung existiert. In der vorliegenden Publikation werden die arbeits- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz untersucht. Besondere Berücksichtigung finden dabei die gesetzlichen Regelungen zum bereichsspezifischen Datenschutzrecht im Telekommunikationsrecht (TKG und TDSV) und im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2003
Universität Münster (Westfalen)
Auflage
Sprache
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-189-6 (9783899361896)
Schweitzer Klassifikation
Günter Elschner, geb. 1974 in Krefeld. Von 1994 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf bis zur ersten juristischen Staatsprüfung. Von 1998 bis 2001 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Zivilrechtliche Abteilung, der Universität Münster (Prof. Dr. Thomas Hoeren). Forschungsschwerpunkte im Bereich des Informations-, Telekommunikations- und Datenschutzrechts. Von 2001 bis 2002 Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf, danach zweite juristische Staatsprüfung. Seit 2003 Richter in Düsseldorf. 2003 Promotion zum Dr. iur.