Rezensionen / Stimmen
Nicht zuletzt in Anbetracht der zunehmenden Internationalisierung des Markenrechts ist der Heidelberger Kommentar von Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann für jeden Praktiker hilfreich.
Katharina Majchrzak in: Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz 4/2015
Wurde schon der 1. Auflage von Prof. Hoeren das Attribut "Glanzleistung" in MMR 9/2003 verliehen, kann diese Bewertung auf die 2., neubearbeitete Aufl., die den Stand der Rspr. und Lit. bis September 2008 berücksichtigt, uneingeschränkt übertragen werden.
RA Holger Grauel in: Multimedia und Recht 6/2009
In diesem Kommentar ist alles enthalten, was man von einem Markenkommentar erwartet ... Die Kommentierung ist sehr gut strukturiert und auch sehr gut verständlich. ... Der Kommentar ist sehr gut gelungen und für jeden zu empfehlen, der einen Kommentar zum schnellen Nachschlagen, mit umfassendem Wissen, braucht.
RA Frederik Baltzer in: Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 8-9/2009
Nach alledem überzeugt die Neuauflage durch die präzise und konzise Darstellung des deutschen Markenrechts und vor allem durch einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Länderberichte.
Prof. Dr. Olaf Sosnitza, RiOLG a.D., in: Markenrecht 7-8/2009
...ist hervorzuheben, dass die in dem Werk enthaltene Kommentierung der GMV durch Bender und von Kapff in ihrer Vollständigkeit und Detailliertheit eine in dieser Form bisher nicht zugängliche Informationsquelle zur Praxis des Gemeinschaftsmarkenrechts bietet...
Professor Dr. Annette Kur, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am MPI München, in: GRUR Internationaler Teil 8-9/2003
Für viele Bereiche des deutschen Markenrechts steht mit dem Heidelberger Kommentar eine Kommentierung zur Verfügung, die auch Spezialisten des Markenrechts nicht ungenutzt lassen sollten.
Dr. Helmut Eichmann / Dr. Maximilian Kinkeldey, Rechtsanwälte, in: GRUR 9/2003
Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass sich dieses Werk zum Standardkommentar des Markenrechts entwickeln wird.
Professor Dr. Joachim Gruber D.E.A. in: Berliner Anwaltsblatt 4/2003