Die Zahl der von den Gemeinschaftsorganen zu treffenden Entscheidungen erhöht sich ständig. Für die Bürger gewinnt die Frage ihrer Beteiligung an der Entscheidungsfindung an Bedeutung. Art. 138 Abs. 3 EGV sieht Wahlen zum Europäischen Parlament «nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten» vor. Der Direktwahlakt von 1976 enthält aber nur wenige einheitlich geltende Bestimmungen. Im wesentlichen regeln die Mitgliedstaaten das Verfahren. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der europäische Gesetzgeber aufgrund des vorangeschrittenen Integrationsprozesses erneut tätig werden muß. Prüfungsmaßstab ist die Einhaltung der auch auf europäischer Ebene geltenden Wahlverfahrensgrundsätze. Hier rückt die Wahlgleichheit in den Mittelpunkt. Es wird aufgezeigt, wie die Durchbrechungen dieses Prinzips behoben werden können.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-35056-0 (9783631350560)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Marietta Hovehne wurde 1967 in Emstek geboren. Von 1987 bis 1993 studierte sie Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven/Belgien. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Göttingen. Von 1996 bis 1998 war sie Rechtsreferendarin beim Hanseatischen OLG in Hamburg. Promotion 1998. Seit 1999 ist sie beim Regierungspräsidium Magdeburg tätig.
Aus dem Inhalt: Direktwahlakt von 1976 und Auftrag des Art. 138 Abs. 3 EGV - Legitimation in der EG - Demokratiegebot im Gemeinschaftsrecht - Geltung und Einschränkung der Wahlverfahrensgrundsätze auf europäischer Ebene - Einheitliches Wahlsystem gemäß Art. 138 Abs. 3 EGV - Durchsetzung der Bevölkerungsproportionalität bei der Sitzverteilung im Europäischen Parlament.