Die Arbeit untersucht zuerst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und sodann das Verhältnis zum Digital Services Act (DSA). Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass viele gepostete Inhalte strafbar sind und effektiver gemeldet und auch strafrechtlich leichter verfolgbar gemacht werden müssen.
Während das NetzDG mit konkreten Straftatbeständen klare Vorgaben für soziale Netzwerke macht, greift der DSA den Ansatz wieder auf: Für Hostingdiensteanbieter besteht nach Art. 18 Abs. 1 DSA eine Meldepflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden für Inhalte, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer/mehrerer Person(en) darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte. Damit geht die europäische Meldepflicht deutlich weiter, bleibt für die Anwendung jedoch zu unbestimmt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung von deutschem und europäischem Recht erforderlich ist, um eine effektive Lösung zu erreichen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Kiel
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Illustrationen
4
9 s/w Tabellen, 4 s/w Abbildungen
9 Tab., 4 Abb.; 224 S., 4 schw.-w. Abb., 9 schw.-w. Tab.
Maße
Höhe: 228 mm
Breite: 154 mm
Dicke: 14 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19017-1 (9783428190171)
Schweitzer Klassifikation
Marlene Einfeldt studied law at the Christian-Albrechts-University in Kiel (and during an ERASMUS stay also at Aarhus Universitet in Denmark). After her First State Examination at the end of 2017, she became a research assistant at the Chair of Criminal Law, Criminal Procedure Law and Economic Criminal Law of Prof. Dr. Andreas Hoyer. In the course of her doctoral studies she wrote - with two interruptions for parental leave with her children - the present dissertation. Since February 2023, Marlene Einfeldt is in her legal clerkship at the Schleswig-Holstein Higher Regional Court.
Einleitung und Gang der Untersuchung
1. NetzDG und DSA im Überblick
Funktionsweise und Charakter des NetzDG in Gegenüberstellung zum DSA - Gesetzeszweck des NetzDG und Fortentwicklung durch den DSA - Höherrangiges Recht
2. Strafrechtliche Auswertung des NetzDG und des DAS
Vereinbarkeit der Strafnormen aus § 1 III NetzDG mit dem Telos des NetzDG - Für die Meldung nach § 3a II Nr. 3 NetzDG relevante Straftaten - Für die Meldung nach Art. 18 DSA relevante Inhalte - Ausblick: Zukünftige Rolle strafrechtlicher Meldepflichten in § 3a NetzDG - Zwischenergebnis
3. Das NetzDG und der DSA im Kontext der Strafverfolgung
Prozessuale Vorgaben in Art. 18 DASA- Überblick: Die Akteure des NetzDG - Grundrechtssensible Strafermittlung in sozialen Netzwerken - Die Meldepflicht bei bestimmten Inhalten, § 3a NetzDG - Praktische Herausforderungen für den Justizapparat und das Polizeiwesen - Zwischenergebnis
4. Strafanwendungsrecht und weitere Zuständigkeitsfragen
Die Allzuständigkeit des AG Bonn bei Vorabentscheidungen im Bußgeldverfahren - §§ 5, 7 OWiG i.V.m. § 4 III NetzDG für die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des NetzDG - §§ 3 ff. StGB für die in § 1 III NetzDG genannten Strafnormen
Endergebnis und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis, Verzeichnis über zitierte Internetadressen, Stichwortverzeichnis