Neues Vertragsmuster für den wichtigen Bereich des Umbaus und der Modernisierung.
Gefestigt ist die Sicht, dass der typische Architektenvertrag als Werkvertrag zu würdigen ist. Dieser ist nicht tätigkeits-, sondern rein erfolgsorientiert. Es ist somit juristisch unsinnig, in einem Architektenvertrag als Vertragsgegenstand Tätigkeiten des Architekten, also die so genannten Grundleistungen aus § 15 HOAI als geschuldet zu bestimmen und z.B. Gewährleistung und Haftung undifferenziert nur nach den Normen des Werkvertrags zu erwarten. Alle derzeit kursierenden Vertragsmuster vermischen Dienst- und Werkvertragsrecht.
Rainer Eich und Herwig Greis legen jetzt ein neues Architektenvertragsmuster vor, das erstmalig die Sichtweise des BGH, dass die HOAI keinen normativen Charakter hat, berücksichtigt. Durch die Beschreibung des architektenspezifischen werkvertraglich geschuldeten Erfolgs sind nun auch die Weichen für die Abnahme des Architektenwerks gesetzt. Anleitungen zur Bestimmung der HOAI-konformen Honorarzone und des projektspezifischen Honorarsatzes bringen Klarheit für beide Vertragspartner bei der Gestaltung des Vertrags und ein Abnahmeprotokoll als integrativer Bestandteil des Vertrags garantiert ggf. weit höhere Rechtssicherheit vor Gericht.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Architekten, Bauherren, Rechtsanwälte
Illustrationen
Gewicht
ISBN-13
978-3-8041-8002-4 (9783804180024)
Schweitzer Klassifikation
Dipl.-Ing. Rainer Eich ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenhonorare in Göppingen; er war Vorsitzender des HOAI-Ausschusses der Bundesarchitektenkammer. Die rechtliche Würdigung hat Herwig Greis, Rechtsanwalt, Bonn, vorgenommen, der Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer war.