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NEU - Mit nationaler Rechtslage Deutschland und Österreich!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie führt erstmals in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Dies zwingt zu einer weitgehenden Neuausrichtung der bisherigen Datenschutzkonzepte und zu einem grundlegenden rechtlichen Umdenken. Die künftigen Regelungen müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts eigenständig interpretiert werden. Auch dort, wo die DS-GVO noch Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt, sind diese im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden. Die Erwägungsgründe sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union haben dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst.
Vorteile auf einen Blick
· klare Systematik
· europäischer Blick der Kommentierung
· Einfügung in das Gesamtsystem des Europarechts
· wissenschaftliche Vertiefung an den entscheidenden Stellen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des EuGH, die ersten Leitlinien der
Artikel-29-Datenschutzgruppe zur DS-GVO, die Evaluierung des EU-US-Privacy-Shields sowie die Auswirkungen des Brexits auf Datentransfers zwischen der EU und Großbritannien. Außerdem werden die nationalen Ergänzungsregelungen Deutschlands (Bundesdatenschutzgesetz 2018) und Österreichs (Datenschutzgesetz 2018) zur DS-GVO nachgewiesen, bei der Kommentierung der einschlägigen Bestimmungen der DS-GVO berücksichtigt und aus europarechtlicher Sicht kritisch gewürdigt. Es werden eingehende Hinweise für den praktischen Umgang mit den neuen Vorschriften der DS-GVO sowie den europarechtlichen Auslegungsmethoden gegeben.
Auflage
Sprache
ISBN-13
978-3-7007-9976-4 (9783700799764)
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber*in
Zu den Autoren
Die Herausgeber sind ausgewiesene Experten im europäischen Datenschutzrecht einschließlich der Bezüge zu wichtigen Drittstaaten wie den USA. Dr. Eugen Ehmann hat bereits die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 kommentiert. Prof. Dr. Martin Selmayr
hat, zunächst als Kabinettchef der EU-Justizkommissarin Viviane
Reding - welche die Initiative für das neue EU-Datenschutzrecht ergriffen hatte - sowie zuletzt als Kabinettchef von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Entstehung der DS-GVO maßgeblich beeinflusst.
Für die Kommentierung konnte ein europäisch ausgerichtetes Team von Mitarbeitern der EU-Kommission und Experten aus Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Anwaltschaft gewonnen werden.
Zu den Autoren
Die Herausgeber sind ausgewiesene Experten im europäischen Datenschutzrecht einschließlich der Bezüge zu wichtigen Drittstaaten wie den USA. Dr. Eugen Ehmann hat bereits die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 kommentiert. Prof. Dr. Martin Selmayr
hat, zunächst als Kabinettchef der EU-Justizkommissarin Viviane
Reding - welche die Initiative für das neue EU-Datenschutzrecht ergriffen hatte - sowie zuletzt als Kabinettchef von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die Entstehung der DS-GVO maßgeblich beeinflusst.
Für die Kommentierung konnte ein europäisch ausgerichtetes Team von Mitarbeitern der EU-Kommission und Experten aus Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Anwaltschaft gewonnen werden.