Autor*in
Dr. Eugen Ehmann ist seit 2008 Regierungsvizepräsident von Mittelfranken (Bayern) und schon über 20 Jahre lang auf dem Gebiet des Datenschutzes aktiv. Begonnen hat er seine Tätigkeit im Datenschutz 1988 als Regierungsrat beim Bayerischen Staatsministerium des Innern im Referat "Datenschutz und EDV-Recht". Später war er mehrere Jahre beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz tätig, mit den Schwerpunktgebieten Datenschutz in der Medizin, Europäischer Datenschutz und Grundsatzfragen des Datenschutzes. Er ist Autor im Team des Großkommentars zum Datenschutzrecht von Simitis und betreut dort unter anderem die Bestimmungen zum "Datenschutz bei Auskunfteien" sowie den Abschnitt "Bußgeldverfahren und Straftaten im Datenschutz". Er gehört zu den ständigen Autoren der Zeitschrift "DatenschutzPraxis". Er hat an der Fachhochschule Nürnberg seit 1999 einen Lehrauftrag zu "Recht und Internet" und leitet den Fachausschuss Datenschutz der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).
ist Rechtsanwältin und Partnerin der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist unter anderem die datenschutz- und IT-rechtliche Beratung von international tätigen Unternehmen. Sie ist auch als Datenschutzbeauftragte für mehrere Unternehmen bestellt. Daneben veröffentlicht sie im Bereich des Datenschutzrechts und hält regelmäßig Vorträge.
ist seit 2003 als Datenschutzbeauftragter und Berater für mittelständische Unternehmen tätig. Seither beschäftigt sich der Jurist (Ass. jur.) intensiv mit Datenschutz-Fragen. Wichtig ist ihm, praxisgerechte Vorschläge für die Umsetzung der Vorschriften zu liefern. Weitreichende Erfahrungen bei der Beratung und Betreuung von Vereinen und Unternehmen aus verschiedensten Branchen helfen ihm dabei. Er betreut maßgeblich die Software für Datenschutzbeauftragte BDSGBasics (Demal GmbH).
Geschäftsführer EUWIS GmbH und Gesellschafter-Geschäftsführer der TDSSG GmbH, Team Datenschutz Services. Studium der Berufs- und Arbeitspädagogik, externer Datenschutzbeauftragten (IHK), seit 2006 selbstständig, Unternehmensberater, Referent und Trainer für Qualifizierungen im Datenschutz, Entwicklung von Datenschutzlehrgängen, Beratung/Betreuung von Unternehmen, Datenschutzberater, Durchführung von Datenschutz-Audits, seit 2010 auch Gesellschafter-Geschäftsführer der TDSSG GmbH, Team Datenschutz Services (www.team-datenschutz.de), Autor zu Datenschutz-Themen in Fachmagazinen.
Nach seinem Studium zum Diplom-Betriebswirt (BA) Fachrichtung Industrie erwarb er die Zusatzqualifikation als externer Datenschutzbeauftragter (IHK) und IT-Security-Beauftragter (TÜV). Seit 2010 unterstützt er als Datenschutzberater und -beauftragter insbesondere kleine und mittelständische Software- und Industrieunternehmen.
ist Dipl.-Phys., IT-Fachjournalist und Technology Analyst in Bad Ems, Herausgeber und Autor zahlreicher Bücher und Artikel im Bereich IT, Datenschutz und Sicherheit.
studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Saarbrücken und Mainz und ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist seit 2008 Mitarbeiter des Konzerndatenschutzbeauftragten eines weltweit agierenden Luftverkehrsunternehmens und verantwortet dort unter anderem den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Anfang 2009 absolvierte er die Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell an der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit GmbH.
Herausgeber*in
Dr. Eugen Ehmann ist seit 2008 Regierungsvizepräsident von Mittelfranken (Bayern) und schon über 20 Jahre lang auf dem Gebiet des Datenschutzes aktiv. Begonnen hat er seine Tätigkeit im Datenschutz 1988 als Regierungsrat beim Bayerischen Staatsministerium des Innern im Referat "Datenschutz und EDV-Recht". Später war er mehrere Jahre beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz tätig, mit den Schwerpunktgebieten Datenschutz in der Medizin, Europäischer Datenschutz und Grundsatzfragen des Datenschutzes. Er ist Autor im Team des Großkommentars zum Datenschutzrecht von Simitis und betreut dort unter anderem die Bestimmungen zum "Datenschutz bei Auskunfteien" sowie den Abschnitt "Bußgeldverfahren und Straftaten im Datenschutz". Er gehört zu den ständigen Autoren der Zeitschrift "DatenschutzPraxis". Er hat an der Fachhochschule Nürnberg seit 1999 einen Lehrauftrag zu "Recht und Internet" und leitet den Fachausschuss Datenschutz der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).