In der Praxis wird das UN-Kaufrecht immer noch regelmäßig - bewusst oder unbewusst - abgewählt. Einer der häufigsten dafür angegebenen Gründe ist ein angeblich zu hohes Maß an Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von UN-Kaufrecht. Der Autor untersucht, inwiefern eine Abwahl aufgrund vermeintlicher Rechtsunsicherheit überzeugt. Es wird aufgezeigt, dass der pauschale Vorwurf zu großer Rechtsunsicherheit bei der Anwendung des UN-Kaufrechts nicht mehr haltbar ist. Kern der Untersuchung ist dabei unter anderem eine vertiefte Auseinandersetzung und Darstellung zu der Fülle an Arbeitsmitteln und deutscher sowie internationaler Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht. Ferner wird anhand einer ausführlichen Analyse der vorhandenen internationalen Literatur und Judikatur untersucht und aufgezeigt, wie rechtssicher sich mittlerweile sowohl der Anwendungsbereich bestimmen als auch zentrale (exemplarisch ausgewählte) materielle Rechtsfragen des UN-Kaufrechts beantworten lassen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2019
Universität Würzburg
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 159 mm
Dicke: 22 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18203-9 (9783428182039)
Schweitzer Klassifikation
Patrick Droese studied law at the Universities of Bayreuth and Würzburg and worked in Würzburg at the Chair of German and European Private Law and Private International Law at the Julius-Maximilians-University of Würzburg. Since 2015, he is working as a lawyer for international law firms and is specialised in the areas of mergers & acquisitions, private equity, venture capital and corporate law.
Einleitung
1. Die Entstehungsgeschichte und die Abwahl des UN-Kaufrechts
Die Entstehungsgeschichte - Die Abwahl des UN-Kaufrechts
2. Die Rechtsunsicherheit als Abwahlgrund
Die Grundlagen und Faktoren von Rechts(un)sicherheit - Einfallstore für Rechtsunsicherheit im Umgang mit dem CISG
3. Einzelbetrachtung
Arbeitsmittel zum CISG - Aufbau und Rechtsbehelfssystem - Anwendungsbereich des Übereinkommens - Regelungsbereich des Übereinkommens - »Wesentliche Vertragsverletzung« (Art. 25 CISG) - Einbeziehung von AGB - Sich kreuzende AGB (»battle of the forms«) - Bestimmung der Untersuchungs- und Rügefrist (Art. 38 Abs. 1, Art. 39 CISG) - International einheitliche Anwendung (Art. 7 Abs. 1 CISG)
Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis