Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen, d.h. die Strafbarkeit natürlicher Personen wegen in bzw. aus Unternehmen heraus begangener Straftaten. Dabei wird die von der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung praktizierte Top-Down-Betrachtungsweise bei der Frage nach der Verantwortungsverteilung ebenso kritisch hinterfragt wie Ansätze zur Verantwortlichkeitsbegründung von Führungsmitgliedern, die ohne Bezug auf die Strafbarkeit der naturalistisch betrachtet tatnächsten Mitglieder der Ausführungsebene auszukommen versuchen. Die Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortlichkeit der bzw. zwischen Führungs- und Ausführungsebene kann widerspruchsfrei und unter Berücksichtigung individualstrafrechtlicher Garantien nur unter einer Herangehensweise geleistet werden, die beide Ebenen einbezieht. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit lautet, mit dem Individualstrafrecht und seinem Normappell wieder an das Individuum heranzurücken, statt die Verantwortlichkeit nach rein organisationsinternen Funktionen lediglich zuzuschreiben.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2009
Tübingen
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-59702-6 (9783631597026)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: John Christian Dous, 1976 in Hamburg geboren, studierte ab 1996 Rechtswissenschaften in Hamburg und Tübingen. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er in Rheinland-Pfalz und Hamburg. Seit 2008 ist der Autor als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.
Aus dem Inhalt: Kein strukturelles Versagen des Individualstrafrechts bei der Verantwortlichkeitsbegründung in Unternehmen - Ablehnung der Top-Down-Betrachtungsweise, die eine «creatio ex nihilo» zur Folge haben muss - Ablehnung von Verantwortlichkeitsbegründung und -freistellung anhand unternehmensinterner Zuständigkeitsverteilung - Verantwortlichkeitsverteilung orientiert sich an individualstrafrechtlichen Kategorien - Verantwortlichkeit von Führungskräften aufgrund vertikalen Vertrauensgrundsatzes.