Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.
Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen.
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Produkt-Info
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Humboldt-Universität Berlin
Auflage
Sprache
Verlagsort
Illustrationen
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Dicke: 23 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-14156-2 (9783428141562)
Schweitzer Klassifikation
Catharina Dose, geb. 1983, Abitur in Neumünster, Studium der Rechtswissenschaft in Greifswald, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2012 Promotion, seit 2012 Referendarin am Kammergericht in Berlin.
Einleitung
Anlass und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmungen
1. Strukturvergleich der Verfahren
Aufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften - Befugnisse zur Datenerhebung - Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren
2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen - Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen - Der Grundsatz des 'Nemo tenetur se ipsum accusare' - Trennungsgebot und Datenübermittlung - Ergebnisse des 2. Kapitels
3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von Zufallserkenntnissen
Voraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung - Zusammenfassung
4. Besonderer Teil: Die Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen in den einzelnen Verfahren
Die Übermittlung aus Richtung der Nachrichtendienste, der präventiv tätigen Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und der Finanzbehörden - Ergebnisse des 4. Kapitels
Ergebnisse der Untersuchung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis