Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Sportberichterstattung verpflichtet? Das Ob und Wie dieser Frage ist hochaktuell und umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen meist Probleme der zuschauerattraktiven Sportarten wie Fußball, Formel 1 und Boxen. So stellt sich die Frage nach der Übertragung wichtiger Sportereignisse exklusiv im Pay-TV. Daneben geht es aber auch um die Breite des Sportspektrums, etwa Freizeitsport, Behindertensport oder Sportpolitik. Dabei interessiert vor allem, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk berechtigt oder gar verpflichtet ist, über den Sport in seiner gesamten Bandbreite zu berichten. In dieser Untersuchung klärt der Autor, inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehalten ist, im Sinne des klassischen Programmauftrags ein umfassendes Bild der Sportwirklichkeit zu vermitteln. Eine spezielle Funktion bei der Sportberichterstattung wäre zugleich eine weitere Legitimationsgrundlage für die Gebührenfinanzierung und die starke Rolle der Öffentlich-Rechtlichen im dualen System. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Sport ganz zweifellos zu dem Bereich gehört, über den umfassend berichtet werden muss. Dies lässt sich nicht unter Verzicht auf sportliche Großereignisse verwirklichen. Im Rahmen seiner Programmautonomie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber darüber hinaus selbst zu befinden, wie er seine Aufgabe erfüllt.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 5 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-37387-3 (9783631373873)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Dieter Dörr, Jahrgang 1952, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht einschließlich Völker- und Europarecht an der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts.
Aus dem Inhalt: Die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System - Die besonderen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen Rundfunksystem - Die Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Sportberichterstattung - Die Pflicht zur umfassenden Sportberichterstattung und mögliche Ansprüche der Rundfunkteilnehmer bzw. der Sportverbände.