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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Abkürzungsverzeichnis
Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2014
- 1 Rund um die Einkommensteuererklärung
- 2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- 3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- 4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- 5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- 6 Anlage Unterhalt
- 7 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- 8 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- 9 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- 10 Anlage 34a (Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne)
- 11 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermçgen)
- 12 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- 13 Anlage R (Renten)
- 14 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- 15 Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
- 16 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
- 17 Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
Teil II: Erläuterungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2014/2015
- 1 Gewerbesteuererklärung 2014
- 2 Umsatzsteuerjahreserklärung 2014
- 3 Umsatzsteuervoranmelung 2015
Teil III: Das aktuelle Steuerlexikon
Teil IV: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren 2014
- 1 Steuererklärungsabgabepflicht
- 2 Der Steuerbescheid
- 3 Anhängige Verfahren
Gesamtstichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" durch "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:
Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).
Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.