Vorwort
Kap 1 Einleitung
1.1 Was ist eine Rechnung?
1.2 Wofür brauche ich eine Rechnung?
1.2.1 Vorsteuerabzug
Kap 2 Allgemeines
2.1 Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungsstellung
2.1.1 Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
2.1.2 Konsequenzen bei fehlender/mangelhafter Rechnungsstellung
2.2 Frist zur Rechnungsausstellung
2.2.1 Verkürzte Rechnungsstellungsfrist
2.3 Rechnungsstellung durch Dritte
2.4 Verschiebung der Steuerschuld
2.4.1 Spätere Rechnungsstellung
2.4.2 Steuerschuld bei Dauerleistungen
Kap 3 Rechnungsmerkmale
3.1 Name und Anschrift
3.1.1 Leistungsempfänger
3.1.2 Leistender Unternehmer
3.2 Gelieferter Gegenstand/erbrachte Dienstleistung
3.3 Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag
3.3.1 Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen
3.3.2 Rechnungen in fremder Währung
3.4 Rechnungsdatum und Liefer- bzw Leistungsdatum
3.4.1 Ausstellungsdatum
3.4.2 Liefer- bzw Leistungsdatum
3.5 Rechnungsnummer
3.6 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3.6.1 Wofür brauche ich eine UID?
3.6.2 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
3.6.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers
3.6.4 Wie überprüfe ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
3.6.5 Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Kap 4 Rechnungen in Sonderfällen
4.1 Rechnungen über Lieferungen bzw Dienstleistungen innerhalb Österreichs
4.1.1 Kleinbetragsrechnungen
4.1.2 Maschinelle automatisch erstellte Rechnungen
4.1.3 Rechnungen über Sachgesamtheiten
4.1.4 Fahrausweise für Personenbeförderung im Inland
4.1.5 Rechnungen über Mautgebühren
4.1.6 Anzahlungs- und Endrechnungen
4.1.7 Dauerrechnungen
4.1.8 Sammelrechnungen
4.1.9 Rechnungen über steuerfreie Lieferungen oder Dienstleistungen
4.1.10 Reiserechnungen
4.1.11 Rechnungen bei Differenzbesteuerung
4.1.12 Rechnungen von Kleinunternehmern
4.1.13 Rechnungen über Innenumsätze
4.2 Rechnungen über grenzüberschreitende Lieferungen bzw Dienstleistungen
4.2.1 Rechnungen für Reverse-Charge Leistungen
4.2.2 Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
4.2.3 Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge
4.2.4 Rechnungen im Versandhandel
4.2.5 Rechnungen bei Dreiecksgeschäften
4.2.6 Rechnungen über grenzüberschreitende Personenbeförderung
Kap 5 Gutschriften
5.1 Was ist eine Gutschrift?
5.2 Voraussetzungen für eine Gutschrift
5.3 Zugang der Gutschrift
5.4 Einverständnis über die Abrechnung mittels Gutschriftsverfahren
5.5 Widerspruch des leistenden Unternehmers
Kap 6 Die elektronische Rechnung
6.1 Was ist eine elektronische Rechnung?
6.2 Voraussetzungen
6.3 Zustimmung des Rechnungsempfängers
6.4 Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung
6.4.1 Elektronische Signatur
6.4.2 EDI-Verfahren
6.4.3 Andere technische Verfahren
6.4.4 Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
6.5 Lesbarkeit der Rechnung
Kap 7 Steuerschuld kraft Rechnungsstellung
7.1 Unrichtiger Steuerausweis
7.1.1 Erhöhter Steuerausweis
7.1.2 Verminderter Steuerausweis
7.2 Unberechtigter Steuerausweis
7.3 Duplikate
Kap 8 Berichtigung von Rechnungen
8.1 Belastungsnoten
8.2 Möglichkeiten der Berichtigung
8.3 Wirkung der Berichtigung
8.4 Sammelberichtigung
8.5 Notwendigkeit bzw Verpflichtung zur Berichtigung
Kap 9 Änderungen seit 2013 auf einen Blick
9.1 Rechnungsstellungsfrist
9.2 Anzuwendende Rechnungsstellungsvorschriften
9.3 Fremdwährungsrechnungen
9.4 Änderung Kleinbetragsrechnungen
9.5 Gutschriften
Kap 10 Aufbewahrung von Rechnungen
10.1 Aufbewahrungsfrist
10.2 Art der Aufbewahrung
10.2.1 Elektronische Aufbewahrung von Papierrechnungen
10.2.2 Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen
10.3 Aufzubewahrende Dokumente
10.3.1 Kleinbetragsrechnungen
10.3.2 Buchnachweis
10.3.3 Ausfuhrdokumente
10.3.4 Zolldokumente
10.3.5 Rechnungen mit ausländischer Vorsteuer
Anhang
Beispielrechnung 1: Rechnung durch Dritten
Beispielrechnung 2: Rechnung mit unterschiedlichen Steuersätzen
Beispielrechnung 3: Fremdwährungsrechnung
Beispielrechnung 4: Kleinbetragsrechnung
Beispielrechnung 5: Fahrausweis als Rechnung
Beispielrechnung 6: Anzahlungsrechnung
Beispielrechnung 7: Endrechnung nach Anzahlungsrechnung
Beispielrechnung 8: Dauerrechnung
Beispielrechnung 9: Rechnung über steuerfreie Leistung
Beispielrechnung 10: Rechnung über Nächtigungsleistung an Dienstnehmer
Beispielrechnung 11: Rechnung bei Differenzbesteuerung
Beispielrechnung 12: Rechnung über Reverse-Charge-Umsatz
Beispielrechnung 13: Rechnung über innergemeinschaftliche Lieferung
Beispielrechnung 14: Rechnung über Lieferung eines neuen Fahrzeugs an Privaten
Beispielrechnung 15: Rechnung bei Versandhandel
Beispielrechnung 16: Rechnung über Dreiecksgeschäft
Beispielrechnung 17: Gutschrift
Zusätzlich steht Käufern der Anhang als Download unter www.dbv.at/downloads/ im Menüpunkt "Ergänzungen zu dbv-Werken" zur Verfügung.
Kap 2 Allgemeines
2.1 Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungsstellung
Jeder Unternehmer, der eine umsatzsteuerbare Lieferung oder Dienstleistung ausführt, ist berechtigt, darüber eine Rechnung auszustellen. Für noch nicht ausgeführte Lieferungen oder Dienstleistungen kann der Unternehmer eine Anzahlungsrechnung ausstellen (siehe dazu Tz 4.1.6).
Führt ein Unternehmer eine steuerbare Lieferung oder Dienstleistung
- an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen,
- an eine juristische Person, soweit sie kein Unternehmer ist (zB eine Gebietskörperschaft) oder
- an einen Nichtunternehmer, wenn es sich um eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt,
aus, ist der leistende Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Diese Verpflichtung gilt auch für österreichische Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen, die nach den umsatzsteuerlichen Leistungsortregeln im Drittland steuerbar wären.
Weiters muss nach österreichischem Recht auch eine Rechnung ausgestellt werden, wenn Leistungen als im EU-Ausland erbracht gelten und zwingend in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen sind.
Wird mittels Gutschrift abgerechnet, so entfällt die Verpflichtung zur Rechnungsstellung durch den leistenden Unternehmer.
2.1.1 Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
Der Leistungsempfänger muss die Ausstellung der Rechnung nicht ausdrücklich verlangen. Gemäß den österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien hat nur der Leistungsempfänger den Anspruch auf die Ausstellung der Rechnung, selbst wenn Leistungsempfänger und Zahlungsverpflichteter zwei verschiedene Personen sind.
Der Anspruch auf Ausstellung einer korrekten Rechnung ist auch ein zivilrechtlicher Anspruch und kann vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
2.1.2 Konsequenzen bei fehlender/mangelhafter Rechnungsstellung
Stellt der Unternehmer vorsätzlich keine oder keine vollständige Rechnung aus, macht er sich einer
Finanzordnungswidrigkeit schuldig. Für Finanzordnungswidrigkeiten kann eine Geldstrafe von bis zu ? 5.000,-- verhängt werden.
Wie bereits oben erwähnt, ist der Anspruch des Leistungsempfängers auf Rechnungsausstellung als zivil-rechtlicher Anspruch vor dem Zivilgericht geltend zu machen.
2.2 Frist zur Rechnungsausstellung
Grundsätzlich hat der leistende Unternehmer innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Lieferung bzw Dienstleistung eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung gilt als ausgestellt, wenn sie dem Rechnungsempfänger ausgehändigt wurde. Solange eine Rechnung im Bereich des Rechnungsausstellers verbleibt, liegt noch keine umsatzsteuerrechtliche Rechnung vor.
2.2.1 Verkürzte Rechnungsstellungsfrist
Für folgende Umsätze hat der leistende Unternehmer eine Rechnung bis zum 15. des Folgemonats auszustellen:
- Reverse-Charge-Umsätze, welche in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen sind (siehe dazu Tz 4.2.1);
- innergemeinschaftliche Lieferungen (siehe dazu Tz 4.2.2).
Beispiel:
Der österreichische Unternehmer A liefert und versendet im März 2014 Autoreifen an den ungarischen Großhändler H.
Lösung: A hat bis zum 15. April 2014 die Rechnung an H auszustellen.