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Eine feste Größe
Der LPK-SGB X ist das Markenzeichen für einen problemorientierten und verständlichen Zugang zum Recht des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, dem Sozialdatenschutz, der Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander sowie ihren Rechtsbeziehungen zu Dritten. Er nimmt in der Reihe der roten LPK-Reihe einen festen Platz ein.
Die Neuauflage
Die aktuelle 6. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und berücksichtigt
- sämtliche Gesetzesänderungen durch über 20 Änderungsgesetze seit der letzten Auflage,
- auch die erst künftig in Kraft tretenden Änderungen (Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG, Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten),
- die zahlreichen neuen Entscheidungen aller Instanzen rund um das SGB X und
- alle Neuerungen auch im gesonderten Kapitel „Gerichtsverfahren“ für das sozialgerichtliche Verfahren.
Genauso aktuell sind die praxisrelevanten Bezüge zum VwVfG. Die Neuerungen sind mit den Besonderheiten der verschiedenen Sozialversicherungszweige und deren Auswirkungen verknüpft.
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen:
»Der Kommentar gibt auf hohem Niveau Antworten auf alle Fragen zum SGB X. Er trägt den Anforderungen der Praxis als auch der Lehre hervorragend Rechnung und kann allen, die mit dem Sozialverwaltungsrecht befasst sind, uneingeschränkt empfohlen werden. Wie schon die Vorauflagen ist dieser LPK Kommentar zum SGB X aus der Kommentarlandschaft zum sozialrechtlichen Verwaltungsrecht nicht mehr wegzudenken.«
Eva Jäger-Kuhlmann, Behindertenrecht 6/2019, 175
»uneingeschränkt wertvoll«
Prof. Dr. Gernot Dörr, RV Aktuell 3/2109, 83
»eine wertvolle Stütze für alle, die mit dem Sozialverwaltungsrecht befasst sind.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2019, 49
»Standardwerk zum SGB X«
Christian Wörner, BayVBl 2017, 540
»Standardwerk«
Prof. Dr. Gernot Dörr, RV aktuell 2017, 26
»ein unentbehrliches Werk, das auf keinem Schreibisch der Sozialverwaltung sowie der Gestaltungs- und Kontrollinstanzen in der Ersten und Dritten Gewalt fehlen sollte.«
Franz Knieps, GuS 2016, 76
»bietet dem Sachbearbeiter im Sozialamt, im Jugendamt, im Jobcenter, aber auch dem Rechtsamt eine gute Hilfestellung.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 2017, 81
»Der Kommentar kann zur Anschaffung und Nutzung zur Klärung der Fragen des Sozialverwaltungsrechts uneingeschränkt empfohlen werden.«
Dr. Stefan Meißner, socialnet.de 1/2017
»eine große Stütze für alle, die mit dem Sozialverwaltungsrecht befasst sind.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2016, 162
»Markenzeichen«
S+P 2016, 608
»Kommentar ist allen zu empfehlen, die in der Sozialverwaltung tätig sind.«
Antje Steinbüchel, Jugendhilfe-Report 2016, 55
»Markenzeichen für einen problemorientierten wie verständlichen Zugang«
Ulrich Harmening, ZfF 2016, 191