Sauber vergeben, ober- und unterhalb der Schwellenwerte
Sicherheit bei allen Leistungen
Das Werk bietet eine praxisnahe und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentierung der Regelungen der VgV, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland von zentraler Bedeutung ist. Ebenso praxisnah und mit ihren jeweiligen Bezügen zu den VgV-Regelungen erläutert werden die für Vergaben unterhalb eines bestimmten Auftragswerts (EU-Schwellenwert) anzuwendenden Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Gründlich eingearbeitet sind insbesondere die seit Inkrafttreten der VgV im Jahre 2016 ergangene Rechtsprechung und die unionsrechtlichen Vorgaben. Daneben werden intensiv die Erleichterungen für Vergabeverfahren, die im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeführt wurden, behandelt.
Besonders gut verständlich
Der Kommentar eignet sich aufgrund seiner Praxisnähe und klaren Sprache sowohl für Juristinnen und Juristen als auch Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, die Leistungsvergaben nach der VgV und der UVgO durchzuführen haben. Das betrifft sowohl Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung bzw. bei anderen öffentlichen Auftraggebern, bei Bietern und deren Beratern sowie Vergabekammern und Vergabegerichten.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Letztlich stellt der Kommentar für all jene ein praxisnahes und von Aktualität geprägtes Hilfswerk dar. Es unterstützt vor allem bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren und stellt daher eine empfehlenswerte Lektüre für die Vergabepraxis dar. Diese wiederum wird durch einen sehr übersichtlichen und strukturierten Aufbau erleichtert. Die Herausgeber und mitwirkenden Bearbeiter sind praxiserfahrene Juristen, deren tägliche Arbeit ihren Schwerpunkt im Vergaberecht und öffentlichem Wirtschaftsrecht hat."
Rechtsanwältin A. Kullack, Frankfurt am Main, in: ZfBR 8/2020, zur 2. Auflage 2019
"(...) Gleichwohl handelt es sich ingesamt um ein Werk, welches die vergaberechtliche Literatur bereichert und dem Praktiker wie dem Wissenschaftler als hilfreiches Arbeitsmittel dienen kann."
Professor Dr. Matthias Knauff, Jena, in: NVwZ 19/2019, zur 2. Auflage 2019
"[...] Schon die Vorauflage, die die Regelungen der VOLA/A betraf, hatte sich einen festen Platz in der vergaberechtlichen Literatur gesichert. Dies wird für die 2. Auflage erst recht der Fall sein, da die Bedeutung insbesondere der VgV im Vergleich zu anderen vergaberechtlichen Regelwerken zunimmt. Somit haben Herausgeber und Autoren die Grundlage für ein weiteres Standardwerk der vergaberechtlichen Literatur gelegt."
Rechtsanwalt Dr. Thomas Stickler, Leipzig, in: NZBau 8/19, zur 2. Auflage 2019
"(...) Und deshalb kann der Kommentar allen Juristen und Nichtjuristen, die mit dem Vergaberecht zu tun haben, unbedingt für den Rucksack - also immer dabei - empfohlen werden."
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Klaus Englert, Schrobenhausen, in: BauR 07/2019, zur 2. Auflage 2019
"(...) Die sich an dem Rahmen eines Kompaktkommentars orientierenden Ausführungen bringen die relevanten Rechtsfragen und -probleme auf den Punkt und eröffnen dabei den Nutzern die Möglichkeit, sich entweder einen für ihre Zwecke ausreichenden Überblick zu verschaffen oder zu erkennen, in welche Richtung eine vertiefte Recherche sinnvoll ist. Der Standard des Werks entspricht den hohen Anforderungen, die an die Reihe der 'Gelben Erläuterungsbücher' gestellt werden. Der Kommentar ist uneingeschränkt empfehlenswert."
Ministerialrätin Dr. Irene Lausen, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 26/2019, zur 2. Auflage 2019
"(...) kann der Kommentar allen Juristen und Nichtjuristen, die mit dem Vergaberecht zu tun haben, unbedingt für den Rucksack - also immer dabei - empfohlen werden."
Prof. Dr. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mitherausgeber der NZBau, in: www.baurechtsuche.de 25.04.2019, zur 2. Auflage 2019
"(...) Der Kommentar liefert eine schnörkellose, streng an den wichtigsten Entscheidungen und Beschlüssen orientierte Aufarbeitung der Bestimmungen der VOL/A. Ein gewisser Fokus liegt dabei auf der Rechtsschutzrelevanz der Bestimmungen. Insgesamt ist das Werk sicher für jeden Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsberater der vergebenden oder anbietenden Klientel ein "Muss". Die Verständlichkeit und Schnörkellosigkeit der Sprache macht das Werk auch für jeden Vergabepraktiker als Ratgeber höchst interessant."
Dr. Rainer Noch in: Vergabe spezial 03/2014, zur 1. Auflage
"(...) Der wissenschaftliche Anwender findet ausreichend weiterführende Literaturhinweise, für den Praktiker bietet dieser Kommentar einen fundierten Überblick."
in: Vergabe Infoletter 03/2013, zur 1. Auflage
"(...) Insgesamt wirkt der Kommentar wie „aus einem Guss" gefertigt. Er überzeugt durch seine klare Gliederung, das Ansprechen der wesentlichen Probleme sowie die hohe Praxisrelevanz. Jedem mit der VOL/A Arbeitenden, vor allem aber dem Praktiker, kann dieses Werk nur wärmstens zur Lektüre und als Nachschlagewerk empfohlen werden. Aber auch Einsteigern in die VOL/A ist es mit Sicherheit eine wertvolle Orientierungshilfe."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Turgut Pencereci, in: NZBau 05/2013, zur 1. Auflage
Expertenstimme von Rechtsanwalt Ulrich Gabriel, zur 1. Auflage 2013:
"Dieser empfehlenswerte Handkommentar stellt in der Einführung Hintergründe und Verlauf des jüngsten Reformprozesses dar und kommentiert anschließend ebenso praxisnah wie auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügend die neuen Vorschriften für nationale und europäische Vergabeverfahren. Alle Regularien für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen werden ausführlich und verständlich erläutert. Der Kommentar bietet dem Nutzer die bestmögliche Anleitung, um in Vergabeangelegenheiten schnell und rechtssicher die neue Rechtslage anwenden zu können. Die Herausgeber und Autoren sind durchweg Experten mit langjähriger Erfahrung auch im alltäglichen Vergabegeschäft."
Expertenstimme von RA Dr. Dirk Oldigs und RA Fardad Shirvani, zur 1. Auflage 2013:
"Die 'kleine' orangene Reihe von Beck ist der ideale Rahmen für die Erläuterung der Bestimmungen der VOL/A und VOL/A EG. Den Herausgebern gelingt es, die Vorschriften für die nationale und europarechtlich geprägte Vergabe von Leistungen unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung der deutschen Nachprüfungsinstanzen übersichtlich und anwenderfreundlich zu erläutern.
Der Aufbau ist stringent; die Kommentierung erfasst das Wesentliche und ist nicht mit zu vielen Details überfrachtet. Durch die übersichtliche Gliederung wird dem Rechtsanwender die Suche nach der einschlägigen Regelung leicht gemacht. Erwähnenswert ist des Weiteren, dass die Autoren jeder Bestimmung unter der Überschrift „Allgemeines“ eine Besprechung des Sinn und Zwecks der Vorschrift, der europarechtlichen Hintergründe und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift voranstellen. Die Kommentatoren weisen zudem wichtige Zusammenhänge zwischen einzelnen Vorschriften auf und nennen Parallelen zu vergleichbaren Vorschriften in anderen Verdingungsordnungen, wodurch die Auslegung im Hinblick auf 'Sondersachverhalte' erheblich erleichtert wird.
Berücksichtigung der Rechtsprechung bis 01.10.2012
Für die Bewertung vergaberechtlicher Fragestellungen und die Auslegung vergaberechtlicher Vorschriften ist die Kenntnis und Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung unabdingbar, zumal die behandelten Regelungen in dieser Form erst gut 2 Jahre in Kraft sind und im Rahmen der letzten Novellierung nicht unbedeutende Änderungen erfahren haben. Zu denken ist z.B. an das Entfallen des ausdrücklichen Verbots, den Bietern ein ungewöhnliches Wagnis aufzuerlegen. Die Kommentatoren haben auf diesen Aspekt ihr Augenmerk gelegt und die nationale vergaberechtliche Rechtsprechung bis zum 1. Oktober 2012 berücksichtigt. Für eine Neuauflage würden wir uns eine etwas intensivere Einbeziehung der neueren Rechtsprechung des EuGH wünschen.
Vergaberechtliche Kompetenz der Autoren
Die Autoren haben einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Vergaberecht. Die Verbindung von juristischer Kompetenz mit praktischer Erfahrung bildet die Basis für eine fundierte und nutzerfreundliche Kommentierung. "