Im Sommer 2001 übernahm der Deutsche Presserat zu seinen bisherigen Aufgaben den Datenschutz in Redaktionen, für den er hier seinen ersten Bericht vorlegt. Dieser Bericht erscheint zukünftig alle zwei Jahre.
Dokumentieren Zeitungen und Zeitschriften ihre Veröffentlichungen durch manuelle Ausschnitte oder verfügen sie über eine elektronische Volltext-Datenbank? Wie sichern Redaktionen personenbezogene Daten vor unzulässiger Verwendung und vor Zugriff von außen? In einer vom Presserat initiierten und hier wiedergegebenen Umfrage wurde die Situation des Datenschutzes in den Redaktionen der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage untersucht.
Auch über die sonstigen Aufgaben, die der Presserat für den Datenschutz in Redaktionen übernommen hat, informiert der Bericht. Er zeigt, dass die Organisation in Freiwilliger Selbstkontrolle einen Ausgleich zwischen Pressefreiheit und Datenschutz ermöglichst. So hat der Presserat z. B. den seit Jahren bewährten Pressekodex bereits entsprechend überarbeitet und Empfehlungen für Verlage herausgegeben. Anfang 2002 wurde ein zusätzlicher "Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz" eingerichtet. Die dort eingegangenen Beschwerden und die Spruchpraxis des Ausschusses werden hier ausführlich dokumentiert. Eine Liste aller Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben, zeigt die positive Resonanz der Branche.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der Printmedien. Er wird getragen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Deutschen Journalistenverband (DJV) sowie der Deutschen Journalisten Union (dju) in der Gewerkschaft Ver.di. Bei UVK erscheint seit 1999 jeweils im Sommer das "Jahrbuch des Deutschen Presserats".
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 148 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89669-435-5 (9783896694355)
Schweitzer Klassifikation
Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der Presse. Er wird getragen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Gewerkschaft Ver.di.