Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren nach § 97 ArbGG zur Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Als prozessuales Pendant zu Art. 9 Abs. 3 GG dient es in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz der Tarifvertragsparteien. Gleichzeitig stellt es ein Korrektiv zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dar. Gemeinsam mit dem Verfahren aus § 2 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 9 Halbs. 2 TVG ermöglicht das Verfahren nach § 97 ArbGG die umfassende Möglichkeit der Tarifnormprüfung. Anhand eines Vergleichs zu in der Rechtsordnung bestehenden Normenkontrollverfahren werden Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen und dem Verfahren nach § 97 ArbGG herausgearbeitet.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2014
Berlin, Freie Univ.,
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-66037-9 (9783631660379)
Schweitzer Klassifikation
Frauke Denecke ist Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Zuvor war sie in einer internationalen Großkanzlei sowie in einer kleineren Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Die Arbeit entstand nach Abschluss einer zweijährigen Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Inhalt: Historische Entwicklung des Beschlussverfahrens nach § 97 ArbGG - Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Verfahren nach § 97 ArbGG - Beschlussverfahren nach § 97 ArbGG im Kontext anderer Normenkontrollverfahren - Tarifliche Normprüfungsverfahren - Ausgestaltung des Verfahrens nach § 97 Abs. 1 ArbGG - Aussetzungspflicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG - Ausgestaltung des Verfahrens und Rechtslage de lege ferenda.