1 - Vorwort [Seite 6]
2 - Inhaltsverzeichnis [Seite 8]
3 - Literaturverzeichnis [Seite 14]
4 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 18]
5 - Teil A. Rechtsschutzversicherung [Seite 24]
5.1 - I. Einführung [Seite 24]
5.2 - II. Einwendungen zum versicherten Risiko [Seite 31]
5.3 - III. Einwendungen zum Versicherungsfall [Seite 39]
5.4 - IV. Einwand fehlender Erfolgsaussichten [Seite 49]
5.5 - V. Einwand einer Obliegenheitsverletzung [Seite 50]
5.6 - VI. Einwendungen zum Leistungsumfang [Seite 63]
5.7 - VII. Verjährung und Ausschlussfristen [Seite 67]
5.8 - VIII. Fälligkeit und Durchsetzung des Versicherungs- oder Gebührenanspruchs ? Deckungsklage [Seite 69]
6 - Teil B. Gebührenrecht [Seite 72]
6.1 - I. Allgemeines [Seite 72]
6.2 - II. Gerichtskosten [Seite 73]
6.3 - III. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs [Seite 73]
6.4 - IV. Anwaltsgebühren [Seite 78]
7 - Schlusswort [Seite 150]
8 - Stichwortverzeichnis [Seite 224]
Teil A. Rechtsschutzversicherung (S. 1-2)
I. Einführung
1. Gebrauchsanleitung für den Leser
Die folgende Darstellung eines Teilbereichs der Rechtsschutzversicherung orientiert sich an der Praxis des Arbeitsrechtlers, der sich bei der Deckungsanfrage und Abrechnung eines Mandats mit ihm unbekannten Einwendungen des Rechtsschutzversicherers konfrontiert sieht und hierauf zu reagieren hat. Der Rechtsschutzteil ist deshalb so aufgebaut, dass der Leser nach einer Einführung in die „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen" (ARB) und die einschlägigen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) direkt zu der Einwendung des Versicherers gelangt und diese auf ihre Stichhaltigkeit überprüfen kann.
Der Begriff Einwendung wird dabei in einem weiten Sinn als Argument des Versicherers gegen den gewünschten Versicherungsschutz verstanden und folgt nicht notwendig der Darlegungs- und Beweislast. Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich vielmehr nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, auf einige besonders wichtige (abweichende) Konstellationen wird eingegangen. Die Einführung sollte besonders gründlich gelesen werden, damit man mit der Systematik der ARB bzw. den möglichen Einwendungen des Versicherers und deren Kategorisierung zurechtkommt. Die zahlreichen Beispielsfälle dienen dem Zweck, die wichtigsten Themen des Arbeitsrechtsschutzes und die hierzu ergangene Rechtsprechung kennenzulernen und zugleich eine praxisorientierte Herangehensweise zu üben.
Die so erworbenen systematischen Kenntnisse und die Kenntnis der Auslegungsregeln des BGH werden auch dann von Nutzen sein, wenn sich der Leser mit einem in der Rechtsprechung und Literatur noch nicht behandelten Einwand konfrontiert sieht oder unterschiedliche Rechtsprechung der Gerichte – die im Arbeitsrecht sehr häufig ist – bewerten muss. Nur mit soliden Grundkenntnissen wird man auch die in den Kanzleien vorhandene Kommentarliteratur effektiv einsetzen und die einschlägige Kommentarstelle finden können. Viele Fragen sind dabei abschließend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden, nur im Bereich der für den Arbeitsrechtler besonders wichtigen sog. Schadenminderungspflichten fehlt es leider an Grundsatzentscheidungen des BGH. Nach der Darstellung der Einwendungen behandelt das letzte Kapitel die Durchsetzung des Versicherungsanspruchs, insbes. prozessuale Aspekte. Im gesamten Einwendungsteil finden sich laufend Praxistipps und Hinweise zur erfolgreichen Streitbeilegung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung häufig überflüssig machen werden. Nach der Darstellung der Einwendungen behandelt das letzte Kapitel die Durchsetzung des Versicherungsanspruchs, inbes. prozessuale Aspekte.
Hinweis: Der Rechtsschutzteil ist so aufgebaut, dass Sie bei jeder Einwendung des Versicherers prüfen sollten, welches der Kapitel und welcher Unterpunkt einschlägig sein könnte. Versuchen Sie deshalb, das Problem zunächst anhand des Inhaltsverzeichnisses einer der Kapitelüberschriften und Unterpunkte zuzuordnen und mit den zahlreichen Fallbeispielen zu vergleichen. Ich habe versucht, die Fallbeispiele möglichst praxisnah zu gestalten, bzw. solche Konstellationen ausgesucht, die nach meiner Erfahrung und nach Rückmeldung aus Kollegenkreisen besonders häufig sind. Alternativ können Sie auch mit dem Stichwortverzeichnis arbeiten oder versuchen, über die „Checkliste" (Fall 2) die einschlägige Fallgruppe zu ermitteln.
Lesen Sie zum Einstieg bitte immer auch die allgemeinen Ausführungen zu Beginn eines Kapitels. Das Buch eignet sich nicht nur als Nachschlagewerk, sondern ist auch dafür geeignet, sich im Selbststudium zunächst einmal einen Überblick über den Arbeitsrechtsschutz zu verschaffen. Das ist insbes. dann ratsam, wenn Sie bisher über wenig Erfahrung mit der Rechtsschutzversicherung verfügen. Die Einwendungen des Versicherers werden in einer logischen Reihenfolge vorgestellt, weil man z.B. die Frage des Versicherungsfalls nicht prüfen muss, wenn bereits das Risiko nicht versichert ist.
Praxistipp: Manche Versicherer versuchen die Auseinandersetzung mit einer Einwendung zu führen, welche bereits vom Ansatz her nicht einschlägig sein kann, vermengen unterschiedliche Regelungen und Rechtsfolgen und drücken sich bewusst „unklar" aus. Bitten Sie den Versicherer in solchen Fällen, seinen Standpunkt unter Angabe der einschlägigen Bestimmungen zu präzisieren und verlangen Sie Rechtsprechungsbelege, wenn Sie selbst solche nicht finden können.