Die Aufteilung der Rechtsetzungsbefugnisse zwischen Parlament und Regierung im Staatsrecht ist schwierig vorzunehmen: Der Gesetzgeber soll nach der Lehre und Rechtsprechung das Wichtige im Gesetz selber regeln und das Unwichtige der Regierung zur Normierung überlassen. Im Staatsrecht hat eine Verlagerung der Rechtsetzungsschwergewichte vom Parlament an die Exekutive stattgefunden. Die exekutive Verordnung gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, eine Institutionalisierung der Verordnungskontrolle mittels Einspruchsmöglichkeit des Gesetzgebers gegen jede Verordnung der Regierung zu schaffen.
Rezensionen / Stimmen
«Die Dissertation enthält aufschlussreiche Hinweise auf die Rechtsetzungspraxis. Mit seinem Textvorschlag für eine Verfassungsbestimmung über den Verordnungsvorbehalt hat der Autor in verdienstvoller Weise einen Beitrag zur Verfassungsgebung geleistet. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die zukünftigen Verfassungsgeber im Bund und in den Kantonen mit der Arbeit von Marcel Buttliger auseinandersetzen werden.» (Hans Georg Nussbaum, Gesetzgebung heute)
«Die Arbeit Buttligers ist...sehr informativ und anregend.» (Dr. Marcel Bolz, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht)
Reihe
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 22.5 cm
Breite: 15 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-906750-71-2 (9783906750712)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Marcel Buttliger wurde 1957 in Möriken (AG) geboren. Studium der Rechtswissenschaften von 1979 bis 1984 in Zürich; Erwerb des zürcherischen Rechtsanwaltspatentes im Jahr 1988; Arbeit als Gerichtsschreiber, juristischer Adjunkt in der Steuerverwaltung und Untersuchungsrichter für den Bereich Wirtschaftskriminalität in den Jahren 1985 bis 1992. Zur Zeit als Rechtsanwalt in einem grösseren Wirtschaftsadvokaturbüro in Zürich tätig.
Aus dem Inhalt: Im Staatsrecht hat eine Verlagerung der Rechtsetzungsschwergewichte vom Parlament an die Exekutive stattgefunden. Die exekutive Verordnung gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, eine Institutionalisierung der Verordnungskontrolle mittels Einspruchsmöglichkeit des Gesetzgebers gegen jede Verordnung der Regierung zu schaffen.