Wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kommentierung des deutschen und europäischen Kartellrechts Rechtsgebiete Kartellrecht
Das Werk führt den in 1.-5. Auflage unter dem Titel »Müller-Henneberg« in Teillieferungen erschienenen »Gemeinschaftskommentar zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und europäischen Kartellrecht« unter dem Titel »Kölner Kommentar zum Kartellrecht« fort. Der Kommentar umfasst das deutsche und europäische Kartellrecht, nicht das Beihilfen und Vergaberecht.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Rechtsanwälte und Unternehmenssyndici, Gerichte, Behörden und Institutionen Wissenschaft
ISBN-13
978-3-452-26645-3 (9783452266453)
Schweitzer Klassifikation
Prof. Dr. Jan Busche ist seit 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und geschäftsführendes Mitglied des Zentrums für Gewerblichen Rechtsschutz. Promotion und Habilitation erfolgten bei Prof. Dr. Dr. Franz Jürgen Säcker mit Arbeiten zum Preisbindungsverbot und Markenwarenvertrieb (1989) und zur Privatautonomie und Kontrahierungszwang (1998). Er ist u.a. (Co-) Autor des Münchener Kommentars zum BGB, des Münchener Kommentars zum Lauterkeitsrecht und Mitherausgebers eines Kommentars zum TRIPS.
Andreas Röhling ist Partner im Kölner Büro der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Seine Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die gesamte Bandbreite des europäischen und nationalen Kartellrechts, des Energierechts sowie der Grundsätze des freien Warenverkehrs im europäischen Gemeinschaftsrecht. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs »Stromwirtschaft« (2009). Vor seiner Rechtsanwaltstätigkeit arbeitete er mehrere Jahre beim Bundeskartellamt.
Band 3: Europäisches Kartellrecht
- Vorschriften für Unternehmen: Art. 101-106 AEUV (ex-Art. 81-86 EGV)
- Vertikalvereinbarungen
- Nachfolgeregelung zu der am 31.5.2010 auslaufenden VO (EG) Nr. 2790/1999 über die
Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen
und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen sowie
- Nachfolgebestimmungen zu der am 31.5.2010 auslaufenden VO (EG) Nr. 1400/2002 über die
Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen
- Verordnung (EG) Nr. 772/2004 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf
Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen
- Horizontalvereinbarungen
- Verordnung (EG) Nr. 2658/2000 der Kommission vom 29. November 2000 über die Anwendung
von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen
- Verordnung (EG) Nr. 2659/2000 der Kommission vom 29. November 2000 über die Anwendung
von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und
Entwicklung