Das Gefahrgutbeförderungsgesetz enthält Vorschriften über den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes, die wichtigen Definitionen für die Begriffe "Gefährliche Güter" und "Beförderung" sowie Vorschriften u.a. über
- allgemeine Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter;
- Sofortmaßnahmen, mit denen die Beförderung gefährlicher Güter untersagt oder nur unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen gestattet werden kann;
- Anhörung von Behörden, Verbänden und Sachverständigen vor dem Erlass von Rechtsverordnungen;
- behördliche Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße;
- Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände;
- Kosten für Amtshandlungen.
Der Kommentar bietet neben den Erläuterungen der Einzelvorschriften des GGBefG auch jeweils wichtige Auszüge aus den amtlichen Begründungen der Bundesregierung zum GGBefG und zu den Änderungsgesetzen sowie den Begründungen des Bundesrates. Ein ausführliches alphabetisches Stichwortverzeichnis erleichtert die Recherche.
Damit ist er ein unverzichtbarer Helfer für die tägliche Praxis in Kanzleien, Gerichten, Verwaltungsbehörden sowie für Fachleute in den beim Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 297 mm
Breite: 210 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-935064-63-7 (9783935064637)
Schweitzer Klassifikation
Autoreninfo: Dipl.-Verw. Betriebswirt Hajo Busch, Regierungsdirektor a. D., freier Sachverständiger und Gefahrgutbeauftragter. Mehr als 3 Jahrzehnte Mitarbeiter und zuletzt stellvertretender Leiter im Referat "Transport gefährlich Güter" des früheren BMVBW.
Dr. jur. Gerhard Hole, Ministerialrat a. D., langjähriger Leiter des Referats "Transport gefährlicher Güter" im früheren BMV. In dieser Eigenschaft maßgebliche Beeinflussung des gesamten Gefahrguttransportrechts. Verfasser mehrerer Kommentare auch in anderen Rechtsbereichen.
Herausgeber*in
Bearbeitet von
- Vorwort des Herausgebers
- Alphabtisches Stichwortverzeichnis
- Auszüge aus amtlichen Begründungen
- Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften des GGBefG