Der Beitrag ist als Kompakt-Kommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen, insbesondere aus der aktuellen Rechtsprechung, erläutert.
Die 7. Auflage bringt das Werk auf den Stand zum 31. März 2022.
Berücksichtigt werden vor allem die Änderungen des HPVG im Zusammenhang mit der Gründung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sowie dem Dritten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Grundlegend neu ist § 32 Abs. 2 HPVG.
Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt.
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwält:innen, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
Rezensionen / Stimmen
Aus den Rezensionen
"Der Kommentar ist anschaulich und gut nachvollziehbar geschrieben. [Er] ist eine gute Hilfe im Alltag für die Mitglieder von Personalräten als auch Wahlvorständen." Susan Mommsen, Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 26/2016
"[Mit dem Kommentar] wird den Bedürfnissen nach einer aktuellen und kompakten sowie gut verständlichen Arbeitshilfe voll entsprochen." Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung, Nr. 7-8/2016
Produkt-Info
Rechtsstand: 31. März 2022
Auflage
7., überarbeitete Auflage 2022
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Praxis-Ratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwälte, kurz für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 23.5 cm
Breite: 16.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8293-1804-4 (9783829318044)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Bernhard Burkholz ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vor allem mit Fragen des Rechts der Finanzdienstleistungsaufsicht, des Kommunalrechts und des Schulrechts befasst.