Rezensionen / Stimmen
"(...) Insgesamt hat der Verfasser ein Werk vorgelegt, das als Handbuch im Bankgeschäft unverzichtbar ist. Das gilt sowohl für die Mitglieder von Bankorganen, aber auch für Anwälte, die Rechtsschutz für oder gegen die Bank erstreiten wollen. Der Band bietet eine verständliche Präsentation des schwierigen Stoffes, Hinweise auf wesentliche Rechtsprechung und aktuelle rechtspolitische Bestrebungen. Diese stringent systematische Darbietung darf in keinem Kreditinstitut fehlen."
Hartmut Glenk, Siegen/Berlin, in: Kreditwesen 12/2016, zur 4. Auflage 2015
"(...) Durch die Konzentration auf das Wesentliche und eine Beschränkung bei den Fußnoten auf zentrale Entscheidungen und Literaturangaben bleibt der Kommentar trotz der Komplexität der Materie im handlichen Format. Fazit: Eine kompakte, gut verständliche und praxisorientierte Kommentierung der AGB-Banken. Der Kommentar von Bunte kann in diesem Bereich als Standardwerk gelten."
Vors. Richter am OLG Dr. Bernd Müller-Christmann, Karlsruhe, in: CompRecht Praktiker 09-10/2015, zur 4. Auflage 2015
"Dem „Bunte" fällt eine Monopolstellung zu. Die Prägnanz und klare Sprache - vor allem in der Problemdarstellung - machen den Kommentar de facto zu der unverzichtbarsten Quelle bei Fragen rund um das AGB-Recht der Finanzintermediäre."
LL.M. David Eckner, in: www.dierezensenten.blogspot.de 30.07.2015, zur 4. Auflage 2015
"(...) Der Kommentar Ist für die Praxis uneingeschränkt zu empfehlen. Dem Adressatenkreis, der sich vor allem aus Rechtsanwälten, Richtern, Verbraucherschützern und Bankjuristen zusammensetzen wird, wird das Buch bei nahezu allen Fragen des Rechts der AGB-Banken und AGB-Sparkassen eine große Hilfe sein."
Richter am BGH Dr. Christian Grüneberg, in: NJW 19/2015, zur 4. Auflage 2015
"(...) Der Kommentar erweist sich als praktisches und zuverlässiges sowie aktuelles Nachschlagewerk. Hervorzuheben ist auch die Übersichtlichkeit, wie z.B. die Kommentierung zu den „Nicht entgeltfähigen Leistungen" i.S.v. Nr. 12 Abs. 3 AGB-Banken (vgl. AGB Banken 1, Randnummer 287, Seite 172 bis 183). Der Kommentar bietet einen guten und praxisnahen Überblick über die jeweiligen Bedingungswerke sowie eine Lösung auf viele offene Fragen des Praktikers. Das Werk hat bereits heute seinen festen Platz in der Alltagsarbeit eines jeden Bankrechtspraktikers, der sich als Richter, Rechtsanwalt oder Bankjurist mit Bankvertragsrecht, was im Wesentlichen AGB-Recht ist, beschäftigt."
Richter am Oberlandgericht Schleswig Friedhelm Röttger, in: Schleswig- Holsteinische Anzeigen 05/12, zur 3. Auflage 2011
"(...) Mit der Neuauflage dieses Kommentars ist es Professor Bunte erneut gelungen, in verständlicher Art und Weise den Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur in der Theorie, sondern auch in der täglichen Praxis nachvollziehbar und handhabbar werden zu lassen. Der Kommentar ist für alle Mitarbeiter in der Bank geeignet, die sich einen Durchblick im Klauseldschungel verschaffen möchten. Gerne greift man zu diesem Standardwerk, wenn man Fragen beim Ausformulieren oder Überprüfen von AGB-Banken und Sonderbedingungen, AGB-Sparkassen und AGB-Postbank hat."
in: BankPraktiker 04/12, zur 3. Auflage 2011
"(...) Das Werk zeichnet sich durchgehend durch eine praxisorientierte, gut verständliche üarstellungsweise aus. Dass trotz der Konzentration auf das Wesentliche und einer erfreulichen Beschränkung bei den Fußnoten auf zentrale Entscheidungen und Literaturangaben der Umfang von Auflage zu Auflage zunimmt, erklärt sich durch die Komplexität der Materie und die Vielzahl der Änderungen, sollte aber im Interesse der Handlichkeit im Auge behalten werden."
Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Gfd Buchholz-fachinformationsdienst 03/ 2011, zur 3.
Auflage 2011
"(...) Insgesamt kann festgestellt werden, dass Bunte eine kompakte, gut verständliche, praxistaugliche Kommentierung gelungen ist. Das Werk ist weitaus mehr als eine bloße Kommentierung der AGB-Banken, in der bankrechtlichen Literatur einzigartig und für jeden Praktiker, der sich als Richter, Rechtsanwalt oder Bankjurist mit Bankvertragsrecht, das im Wesentlichen AGB-Recht ist, beschäftigen muss, nahezu unentbehrlich."
Dr. h.c. Gerd Nobbe, Vors. Richter am BGH a.D., in: Wertpapier-Mitteilungen 27/ 2011, zur 3. Auflage 2011
Expertenstimme von Dr. Frank Michael Heß, zur 3. Auflage 2011:
Bankrecht gilt immer noch als Exotenfach. In der Praxis hat es jedoch an erheblicher Bedeutung gewonnen und zwar nicht nur für die „Bankrechtler“, sondern auch für jeden Bürger. Alle Bürger haben nämlich eine Bankverbindung und dort finden die AGB der Banken und die jeweiligen Sonderbedingungen im Alltagsleben Anwendung. Die praktische Bedeutung der AGB der Banken ist kaum zu überschätzen. Der BGH muss sich daher auch immer wieder mit den Regelungen der Banken gegenüber ihren Kunden beschäftigen, die oft auf dem Prüfstand stehen. Für den Praktiker ist es daher wichtig, relevante Fragen mit einem Griff kurz und gut klären zu können. Diese Möglichkeit eröffnet der vorliegende Kommentar. Er gibt einen ersten guten und praxisnahen Überblick über die jeweiligen Regelungen, der schon sehr umfassend ist und über das äußere Volumen weit hinaus geht. Der Kommentar bietet tatsächlich die Lösung auf viele offene Fragen des Praktikers, er hat in meiner Alltagsarbeit einen festen Platz.
"(...) Sowohl für das AGB-Recht wie auch für das Bankrecht ist der gelbe Band ein „Muss". Es ist zu wünschen, dass in den folgenden Auflagen die Ausführungen zum AGB-Recht und den Bedingungen noch ausgeweitet werden."
RA Dr. Jürgen Niebling, in: VuR, Verbraucher und Recht 5/ 2011, zur 3. Auflage 2011