Die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und die Wohnimmobilien-Verbraucherkreditvertragsrichtlinie 2014/17/EU und ihre Umsetzung in deutsches Recht strahlen auch auf kreditsicherungsrechtliche Fragestellungen aus, mit denen sich die Neuauflage befasst. So ist die Reallast zu Sicherungszwecken ins dogmatische Blickfeld gelangt. Fraglich und umstritten ist geworden, ob Sicherungsvertrag, Bürgschaft und Schuldbeitritt zugleich Verbrauchergeschäfte sein können, wo doch § 312 Abs. 1 BGB eine entgeltliche Leistung des Unternehmers voraussetzt.
Das Recht der Insolvenzanfechtung wurde reformiert, ihre Relevanz bei der Sittenwidrigkeitsbewertung von Treuhandgeschäften neu gewichtet, bis hin zur harten Patronatserklärung problematisiert. Sicherungsmittel kann Computer-Software sein, wo der Schutz des Quell-Codes zu wahren ist.
Aus der Fülle wegweisender Entscheidungen seien über die angedeuteten hinaus beispielhaft genannt die Erstreckung der Kündigungsnotwendigkeit auf dingliche Zinsen nach § 1193 BGB, der Verlust der Verjährungseinrede für den Bürgen aufgrund rechtkräftigen Urteils gegen den Hauptschuldner, Bestellung einer dinglichen Sicherheit für einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung gegen einen Gesellschafter als verbotene Auszahlung nach § 30 GmbHG, zahlreiche Judikate zum AGB-Recht wie die Gesamtbetrachtung von Klauselwerken, die einzelne, für sich genommen wirksame Regelungen enthalten und dennoch zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede führen können.
Viele weitere Problemlagen haben Rechtsprechung und Literatur sichtbar gemacht. All dem widmet sich die neue, gründlich überarbeitete Auflage.
Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand von Anfang Juli 2017.
Reihe
Auflage
9., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2017
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaft, Praktiker, Banken
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-8114-4538-3 (9783811445383)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Peter Bülow, em. Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht, außerdem Zivilverfahrensrecht an der Universität Trier.