Die Berücksichtigung des Zivilrechts bei der Anwendung strafrechtlicher Tatbestände ist etwa beim Diebstahl nach § 242 StGB anerkannt. Diesen kann nur begehen, wer eine Sache wegnimmt, die nach zivilrechtlichen Vorschriften im Eigentum eines anderen steht und auf deren Übereignung er keinen fälligen und einredefreien Anspruch hat. Weist ein Sachverhalt Bezugspunkte nicht allein zur Rechtsordnung des strafenden Staates auf, stellt sich die Frage, inwieweit und nach welchem Maßstab das (Internationale) Privatrecht einer ebenfalls berührten ausländischen Rechtsordnung über diese Schnittstelle Eingang in seine strafrechtliche Beurteilung finden darf und soll. Anna-Maria Brutscher diskutiert hierzu unterschiedliche Lösungsansätze, deren praktische Konsequenzen an einem Beispielsfall aufgezeigt und die unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Grundsätze gegeneinander abgewogen werden. Diese legen den Rückgriff auf ausländisches Privatrecht nahe und setzen ihm zugleich Grenzen.
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Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Universität Tübingen
Auflage
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
mit Schutzumschlag (bedruckt)
Gewebe-Einband
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 168 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-152880-4 (9783161528804)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen; Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität Tübingen; 2011-13 Rechtsreferendariat in Ravensburg, Stuttgart und Edinburgh; 2013 Promotion; seit November 2013 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.