Stand 1. April 2021
Für Leistungsberechtigte, Beraterinnen und Behördenmitarbeiter stellen die Fachlichen Weisungen (zuvor Durchführungshinweise) der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Informationsquelle dar. Sie gewährleisten im gesetzlich eingeräumten Spielraum bundesweit einheitliche Mindeststandards und stellen einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit dar. Eine Einführung erleichtert die Arbeit mit den Fachlichen Weisungen.
Rezensionen / Stimmen
„"Jeder Anwalt und jede Anwältin, die SGB II-Sachen bearbeiten, sollte sich die Publikation unter das Kopfkissen legen." Gottfried Krutzki, ASR 3/2008, S. 172
"Für Beratungsstellen, die in diesem Feld tätig sind, ist der aktuelle Stand der Durchführungshinweise sicherlich hilfreich." Sozialrecht aktuell 3/2008, S. 107