Das Spannungsfeld von Informationsschutz nach dem Kapitalmarktrecht (Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen nach §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 38, 39 WpHG) und Informationsbedürfnis und Kommunikationsrechten der Arbeitnehmervertretung ist Gegenstand dieser Untersuchung. Aufgrund der umfassenden Unterrichtungspflichten der Unternehmen gegenüber Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsrat und betrieblicher Interessenvertretung sind Konstellationen möglich, in denen sich die Unterrichtung auf unveröffentlichte kurserhebliche Umstände (Insiderinformationen) erstreckt, die noch nicht der Ad-hoc-Publizität unterliegen. Insoweit haben Arbeitnehmervertreter nicht nur Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Unternehmen, sondern auch insiderrechtliche Pflichten zu beachten. Schutzgut der Insiderverbote ist der Kapitalmarkt. Verstöße werden als Straftat (bei strafbarkeitsbegründender Pflichtenstellung) oder Ordnungswidrigkeit empfindlich sanktioniert. Damit ist entscheidend, welche Rolle Arbeitnehmervertreter als Insider im Sinne des WpHG spielen und inwieweit ihre Funktion ihnen Informationsweitergaberechte verschafft. Weiterhin relevant sind der präventive Rechtsschutz und die interne Compliance des Unternehmens.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2007
München
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-56884-2 (9783631568842)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Annette Bruder, geboren 1977 in Hamburg, studierte von 1996 bis 2002 Rechtswissenschaften in München und Paris. Seit dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2004 ist sie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in München tätig.
Aus dem Inhalt: Informationspflicht gegenüber der Arbeitnehmervertretung und Geheimnisschutz von Insiderinformationen - Kapitalmarktrechtlicher Schutz von Insiderinformationen: Anwendungsbereich und Tatbestand des Weitergabeverbots in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG; Strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen - Befugnis zur Kommunikation von Insiderinformationen: Unternehmerische und betriebliche Mitbestimmung; Gewerkschaftsarbeit - Prävention durch das Unternehmen: Vorbeugender Rechtsschutz; Interne Compliance.