England gilt als Mutterland der Presse, Fleet Street als deren Wiege, die englische Yellow Press als die unverfrorenste der Welt. Genießt sie Narrenfreiheit oder gewährt das Grundrecht der Pressefreiheit in der Bundesrepublik größeren Schutz? Ausgehend von den verschiedenen Bereichen journalistischer Berichterstattung und anhand des praktischen Falls im Vergleich stellt die Arbeit die Rechtslage in beiden Ländern parallel zueinander unter besonderer Berücksichtigung des Fallrechts allgemein verständlich dar und wendet sich damit auch an den interessierten Nicht-Juristen. Ohne zu pauschalisieren werden die Unterschiede und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt. Das Ergebnis ist ein anschauliches Beispiel für das Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis, von geschriebenem und angewandtem Recht.
Rezensionen / Stimmen
«Wer sich einen genaueren Überblick über die Rechte und Pflichten von Journalisten in England verschaffen will, sollte dieses Buch lesen.» (Udo Branahl, Sage & Schreibe)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-31292-6 (9783631312926)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Die 1965 in Duisburg geborene Autorin wußte schon während des Studiums der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Hamburg und Bonn Jurisprudenz und Journalismus zu verbinden. Einblick in die Pressearbeit gewann sie durch die Mitarbeit bei Zeitungsredaktionen und Nachrichtenagenturen, z.B. als Prozeßberichterstatterin für Reuters. Zur Recherche für den englischen Teil der Arbeit betrieb sie fünf Monate Studien am University College London und am Institut of Advanced Legal Studies, wo sie mit Prof. Eric Barendt zusammenarbeiten durfte. Heute ist sie Rechtsanwältin in Mönchengladbach.
Aus dem Inhalt: Nach kurzer Einführung ins englische Recht und Schilderung der verfassungsrechtlichen Ausgangslage in beiden Ländern befaßt sich die Arbeit mit dem Ehren- und Persönlichkeitsschutz, dem Verrat von Staatsgeheimnissen, dem Schutz des inneren Friedens, der Parlaments- und Prozeßberichterstattung. An einen kritischen Blick auf die presseeigene Selbstkontrolle fügt sich das Recht auf Information und der Schutz der journalistischen Quelle.