Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist § 6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Halle
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19501-5 (9783428195015)
Schweitzer Klassifikation
Laurens Brandt studied political science and economics in Marburg, Lüneburg and Genoa (Italy). He then read law in Leipzig, where he also completed his legal training. He was a research assistant at the University of Leipzig while working on his doctorate at the Martin-Luther-University of Halle-Wittenberg, which was funded by the Hans-Böckler-Foundation. He has been working as a research associate for labour law at the Hugo Sinzheimer Institute for Labour and Social Security Law in Frankfurt am Main since 2024 and is a lecturer at the University of Labour there.