Das Werk beschäftigt sich zunächst mit Historie, Auslegung und Bewertung von § 24 UWG, durch dessen Novellierung im Jahre 1994 die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert wurden. Durch die Novellierung gilt der Gerichtsstand des Begehungsortes nicht mehr für 'Abmahn- und Gebührenvereine'. Der 'unmittelbar verletzte' Konkurrent soll freilich weiterhin im Deliktgerichtsstand klagen können. Wer 'direkt verletzt' ist, erscheint allerdings unklar und strittig. Die vorliegende Untersuchung übernimmt eine Klärung dieses zentralen Begriffs im Gesamtkontext des UWG, verbunden mit einer Würdigung der Gerichtsstandsregelung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
München, Univ.
Sprache
Maße
Höhe: 20.5 cm
Breite: 14.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8316-8402-1 (9783831684021)
Schweitzer Klassifikation