Gegenstand der Arbeit sind die dem Bund vom Grundgesetz gewährten Befugnisse zur Einflußnahme auf die Steuerverwaltung der Länder. Derartige Ingerenzrechte beschneiden die Kompetenzen der Länder als die eigentlichen Träger der Finanzverwaltung. Sie schaffen naturgemäß ein Spannungsfeld, das jedoch das Bund/Länder-Verhältnis bei der über Jahrzehnte geübten engen Kooperation bisher nicht ernstlich belastet hat. Die aus langjähriger Erfahrung geschriebene Arbeit gibt einen Einblick in die Zusammenarbeit. Sie zeigt auf, wo und wie der Bund von seinen Rechten Gebrauch macht, und nimmt Stellung zu den auftretenden Problemen. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Bundesorgane in aller Regel an die ihnen vom Grundgesetz gezogenen Grenzen halten, daß aber für einige getroffene Regelungen eine bessere verfassungsrechtliche Absicherung angezeigt wäre.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-48853-9 (9783631488539)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Johannes Bonsels, Jahrgang 1929, studierte von 1950 bis 1954 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; von 1955 bis 1959 Referendarausbildung im Bezirk des OLG Düsseldorf; 1959 2. jur. Staatsprüfung; 1959 Übernahme in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz; nach Einführungszeit und Tätigkeit als Sachgebietsleiter beim Finanzamt 1963 Versetzung als Referent für verschiedene Steuerrechtsgebiete an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz; 1975 Bestellung zum Leiter der Steuerabteilung des Ministeriums; Ende April 1994 Eintritt in den Ruhestand.
Aus dem Inhalt: Befugnisse des Bundesgesetzgebers bei der Organisation der Finanzbehörden, beim anzuwendenden Verfahren sowie bei der Aufgabenübertragung auf andere Behörden - Befugnisse der Bundesregierung vor allem bei der Herausgabe allgemeiner Verwaltungsvorschriften - Befugnisse des Bundesministers der Finanzen bei allgemeinen Verwaltungsvorschriften, bei der Entscheidung in einzelnen Steuerfällen und bei Maßnahmen der Bundesaufsicht.