Nils Börner behandelt eine besondere Ausprägung eines Betriebsrentenversprechens im Sinne des BetrAVG. Derartig spezielle Zusagen resultieren unter anderem aus dem Bedürfnis der Versorgungsschuldner, die Risiken, die mit der Erteilung eines betriebsrentenrechtlichen Versorgungsversprechens verbunden sind, auf die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zu verlagern. Er hat dabei insbesondere untersucht, ob und wie sich eine fondsakzessorische Direktzusage in das Betriebsrentengesetz einordnet und wie sie im Hinblick auf die Pflicht zur Anpassung gem. § 16 BetrAVG, die Unverfallbarkeit, die Übertragbarkeit und den Versorgungsausgleich zu behandeln ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine fondsakzessorische Direktzusage regelmäßig als beitragsorientierte Direktzusage zu qualifizieren sein wird. Dennoch ergeben sich Besonderheiten in deren konkreter Behandlung, welche sich aus dem Wesen der Zusage ergeben. Diese Spezialitäten versucht Nils Börner prägnant zu veranschaulichen.
Rezensionen / Stimmen
»Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Buch nicht nur die Besonderheiten der fondsakzessorischen Direktzusagen, sondern auch einen überaus interessanten und informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Betriebspensionsrechts bietet und daher auch den österreichischen RechtsanwenderInnen auf das wärmste zu empfehlen ist.« Monika Drs, in: Das Recht der Arbeit, 1/2016»Nach einer Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage in die Zusagearten des Gesetzes widmet sich die Arbeit Problemen dieser Zusage in der rechtlichen Praxis und im Versorgungsausgleich, bevor mittels 20 Thesen wichtige Fragen im Zusammenhang mit dieser besonderen Zusageart beantwortet werden. Gut strukturiert und sprachlich gelungen wird auf rund 130 Seiten (zieht man den wissenschaflichen Apparat ab) eine wichtige Impulse setzende Zusageart umfassend behandelt.« In: Betriebliche Altersvorsorge, 2/2016
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2014
Universität Jena
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-14499-0 (9783428144990)
Schweitzer Klassifikation
Nils Börner studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Während seiner Referendarzeit, welche er im Freistaat Thüringen absolvierte, war er unter anderem in der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht bei der Daimler AG in Stuttgart tätig. Nach Abschluss des Referendariats mit dem zweiten juristischen Staatsexamen trat er im Januar 2012 in die Dienste der Daimler AG ein und wurde im Februar 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. In der Zentrale des Unternehmens war er in der Abteilung für betriebliche Altersversorgung beschäftigt. Parallel zu dieser Tätigkeit fertigte er seine Dissertation an und wurde im Juni 2014 promoviert. Seit Januar 2014 ist er als Rechtsanwalt bei der Förster & Cisch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Wiesbaden beschäftigt. Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung zu Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung und artverwandten Themen.
A. Einführung in den UntersuchungsgegenstandB. Entwicklung der betrieblichen AltersversorgungC. Überblick über die betriebliche AltersversorgungDefinition betrieblicher Altersversorgung - Kriterien im Einzelnen - Finanzierungsformen betrieblicher Altersversorgung - Formen der Zusageerteilung - Durchführungswege - Insolvenzsicherung - ZusageartenD. Einordnung der fondsakzessorischen Direktzusage in die Zusagearten des GesetzesAnwendungsbereich der Beitragszusage mit Mindestleistung - Einordnung der fondsakzessorischen DirektzusageE. Probleme der fondsakzessorischen Direktzusage in der rechtlichen PraxisRentenanpassungen nach § 16 BetrAVG - Umfang einer unverfallbaren Anwartschaft - Portabilität fondsakzessorischer Direktzusagen - Insolvenzsicherungspflicht für fondsgebundene Direktzusagen - Treuhand. Contractual Trust Arrangements (CTA)F. Die fondsakzessorische Direktzusage im VersorgungsausgleichDarstellung alte Rechtslage vor 2009 - Darstellung der wesentlichen Änderungen - Bewertung eines Anrechts aus einer fondsakzessorischen Direktzusage - Teilungsalternativen - Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertschwankung bei der Bemessung des Ehezeitanteils bzw. des Ausgleichswerts - Tenorierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Eigene Stellungnahme zur Tenorierung der Entscheidung bei einer fondsakzessorischen Direktzusage - Nachgelagerter Versorgungsausgleich, §§ 20 ff. VersAusglG - Probleme der Praxis in Hinblick auf die Teilung von Risikoleistungen, der Beitragsgarantie und des »Kassenbestandes«G. FazitH. ThesenLiteratur- und Sachwortverzeichnis