Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in erheblichem Maße in die Rechtsposition des Schuldners eingegriffen. Die Verwaltungs- und Verfügungsberechtigung über das Vermögen des Schuldners geht auf den Insolvenzverwalter über, wodurch die wirtschaftlichen Interessen des Schuldners denen seiner Gläubiger untergeordnet werden.
Diese Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, wie sich die absehbare und die bereits eingetretene vollständige Gläubigerbefriedigung auf laufende Verwertungshandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens auswirken. Gedanklicher Ansatzpunkt der Überlegung ist das Erreichen einer vollständigen Gläubigerbefriedigung, d. h. die 100 % Quote. Wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners als Grundlage für den Eingriff in dessen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis durch die vollständige Befriedigung der Gläubiger ausgeglichen sind oder werden, kann sich schlagartig die gesamte Interessenlage ändern.
Im Anschluss an die dogmatische Untersuchung des Problems werden einzelne Fallkonstellationen hinterfragt und auf die Fragestellung hin untersucht, ob die Übermacht der Interessen der Gläubiger dabei Bestand haben kann.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Universität zu Köln
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 11 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8441-0310-6 (9783844103106)
Schweitzer Klassifikation
Mark Boddenberg, geboren 1973 in Düsseldorf, ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und schwerpunktmäßig als Insolvenzverwalter tätig. Neben der Abwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren publiziert er regelmäßig zu insolvenzrechtlichen Themen und beschäftigt sich mit Sanierungsberatung und der Reorganisation krisengefährdeter Unternehmen. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 2012.
Teil 1: Einleitung
Teil 2: Die Regelungen der Insolvenzordnung als Legitimation für den Eingriff in die Verwaltungs- und Verfügungsrechte des Schuldners
I. Überblick über die Aufgaben und Befugnisse bei der Haftungsverwirklichung
II. Normative Vorgaben in der Situation der absehbaren und bereits eingetretenen 100 % Quote
Teil 3: Veränderung der Interessenlagen und Bewertung
I. Interessenbewertung im Fall der absehbaren 100 % Quote
II. Interessenbewertung im Fall der eingetretenen 100 % Quote
III. Zusammenfassung
Teil 4: Auswirkungen auf die weiteren Verwertungshandlungen und Haftungsfragen
I. Handlungspflichten der Beteiligten im Fall des überwiegenden Interesses des Schuldners
II. Handlungspflichten der Beteiligten im Fall des nicht eindeutig überwiegenden Interesses des Schuldners (Grenzfälle)
III. Haftungsfragen
Teil 5: Ergebnis in Thesenform