Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist im deutschen Recht nur rudimentär bis gar nicht geregelt. Dies wirft verfassungs-, aber auch europarechtliche Bedenken auf. Nach einem generellen Überblick über das Verwalterauswahlwesen fokussiert die Arbeit auf die Vereinbarkeit dessen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wird zunächst erörtert, ob die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung überhaupt von deren Anwendungsbereich umfasst ist. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Analyse der Verwalterauswahl am Maßstab der Richtlinie. Besonderer Erörterung bedürfen dabei der Ausschluss juristischer Personen sowie die richterliche Praxis der Listenführung. Sie stellen letztlich aber nur Teilaspekte dar, die belegen, warum die Verwalterauswahl europarechtswidrig und reformbedürftig ist.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Heidelberg, Univ.,
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64676-2 (9783631646762)
DOI
10.3726/978-3-653-04196-5
Schweitzer Klassifikation
Alexander Bluhm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Er forschte und lehrte an der Universität Heidelberg und ist zurzeit am Landgericht Darmstadt tätig.
Inhalt: Bedeutsamkeit von Insolvenzrecht und -verwalter ¿ Verwalterbestellung nach § 56 InsO; (Vor-) Auswahlverfahren ¿ Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Insolvenzverwaltung ¿ Auswirkungen auf die Verwalterauswahl ¿ Insolvenzverwalterauswahl im Lichte europäischen Primärrechts.