Das ändert sich ab 1.1.2004 durch die Gesundheitsreform!
Viele Verbraucher nehmen die umfassende Gesundheitsreform, die 2004 beginnt und bis 2007 reicht, als äußerst unübersichtlich wahr. Dieser TaschenGuide zeigt Ihnen:
- was die Gesundheitsreform für Sie als Krankenversicherter ändert,
- welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Arzt bie der Behandlung haben,
- was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen,
- wie Sie im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen. Die wichtigsten Änderungen von Arztquittung bis Zahnersatz, übersichtlich und leicht verständlich. Denn nur wer frühzeitig Bescheid weiß, kann rechtzeitig vorsorgen.
Aus dem Inhalt:
Inhalt: 6 Vorwort 7 Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse 8 Im Überblick: Was bringt die Gesundheitsreform 2004? 15 Wie viel müssen Sie zuzahlen? 28 Wann werden Sie von der Zuzahlung befreit? 39 Was ändert sich bei den Leistungen? 51 Neue Anreizsysteme für Versicherte 54 Was Patienten sonst noch interessiert 66 Was kommt 2005 und 2006? 71 Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt 72 Wer darf Sie behandeln? 73 Qualität und Umfang der Behandlung 74 Ihre Einwilligung nach ärztlicher Aufklärung und Beratung 77 Welche medizinischen Maßnahmen müssen dokumentiert werden? 78 Wer darf die Behandlungsunterlagen einsehen? Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 83 Im Schadensfall 84 Die rechtliche Basis zwischen Patient und Arzt 84 Was ist ein Behandlungsfehler? 86 So setzen Sie Schadensersatzansprüche durch 90 Die Kosten 92 Ansprechpartner 93 Stichwortverzeichnis
Rudolf Bittins ist seit 1992 Leistungsreferent bei einem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Er war maßgeblich an der Ausgestaltung und Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ("Gesundheitsreform") beteiligt. In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aus dem Kapitel "Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt", S. 73-75: QUALITÄT UND UMFANG DER BEHANDLUNG Jeder Vertragsarzt muss seine Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erbringen. Er hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und seine Behandlungs und Verordnungsweise hierauf einzurichten. Der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung umfasst
- die ärztliche Behandlung,
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten,
- ärztliche Betreuung bei Schwanger- und Mutterschaft,
- die Verordnung von medizinischen Leistungen im Rahmen der Rehabilitation, der Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- die Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen,
- das Verordnen von Arznei-, Verband, Heil- und Hilfsmitteln, von Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlungen oder Behandlungen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- die Verordnung häuslicher Krankenpflege,
- das Ausstellen von Bescheinigungen und das Erstellen von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder die die Versicherten im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts vorlegen müssen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung),
- medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft,
- ärztliche Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, zum Schwangerschaftsabbruch und zur Sterilisation. IHRE EINWILLIGUNG NACH ÄRZTLICHER AUFKLÄRUNG UND BERATUNG Eine ärztliche Heilbehandlung, in die Sie nicht eingewilligt haben, gilt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten als Körperverletzung (§ 223 StGB). Da Sie sich freiwillig in ärztliche Behandlung begeben, können Sie diese auch jederzeit wieder abbrechen oder verweigern, selbst gegen den Rat des Arztes. Damit Ihre Einwilligung auch rechtlich wirksam ist, müssen Sie zuvor von Ihrem Arzt ausreichend aufgeklärt worden sein. Sind Sie nicht bei Bewusstsein oder ist
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Freiburg im Breisgau
Deutschland
Maße
Höhe: 16.5 cm
Breite: 10.4 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-448-06509-1 (9783448065091)
Schweitzer Klassifikation
Rudolf Bittins ist seit 1992 Leistungsreferent bei einem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Er war maßgeblich an der Ausgestaltung und Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ("Gesundheitsreform") beteiligt.
In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung.