Das Beweismaß ist für den Zivilprozess in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Da Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern großteilig der Zivilprozessordnung unterliegen, ist das Beweismaß der Zivilprozessordnung auch für das Versicherungsvertragsrecht und Versicherungsprozesse von maßgeblicher Bedeutung.
Das Ineinandergreifen des zivilprozessualen Beweismaßes und der Besonderheiten des Versicherungsvertragsrechts, insbesondere im Rahmen des Nachweises eines (Fahrzeug-)Diebstahls, steht seit der Reform des Versicherungsvertragsrechts im Jahr 2008 nicht im wissenschaftlichen Fokus. Mit Blick auf die technologischen Neuerungen der letzten Jahrzehnte (z. B. GPS-Ortung, Standortdaten, Funkschlüssel und Smartphones als Wohnungstürschlüssel) ist es sowohl von praktischer als auch von wissenschaftlicher Relevanz, dass (höchstrichterliche) Stufenmodell zum Entwendungsnachweis rechtsdogmatisch und rechtstechnisch zu untersuchen.
Die Arbeit untersucht nach einer Einführung in die Beweismaßlehre im Schwerpunkt die rechtstechnische Einordnung des Stufenmodells mit seinen beweisrechtlichen Besonderheiten (Beweismaßreduzierung, Glaubwürdigkeitsvermutung) im Versicherungsvertragsrecht sowie die rechtsdogmatische Begründung des Modells. Moderne (Diebstahl-)Techniken und deren rechtstechnischer Einfluss auf das Stufenmodell werden dargestellt sowie Lösungswege, wie das Stufenmodell und moderne Technologien ineinandergreifen können, erörtert.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2022
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8325-5527-6 (9783832555276)
Schweitzer Klassifikation
Nikklas-Jens Biller-Bomhardt; geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft in Jena und Frankfurt a.M.; 2016 Erste Juristische Prüfung; 2018 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2022 Promotion; 2014-2021 Mitarbeiter am Institut für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt a. M.; seit 2021 Richter in einer Baukammer in Frankfurt a.M. (Landgericht).