Schadensersatz nach Bürgerlichem Recht und Einkommensteuerrecht berühren sich in vielfacher Hinsicht. Von Interesse ist dabei insbesondere, wie die wesentliche Aufgabe des Schadensersatzes einerseits und des Einkommensteuerrechts andererseits in Einklang gebracht werden können. Diese Arbeit will die Berührungs- und möglichen Konfliktpunkte aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten anbieten. Im ersten Kapitel wird das Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht erörtert, um die Grundlage für die nachfolgenden Kapitel zu schaffen. Das zweite Kapitel untersucht die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Schadensersatzes auf Seiten des Geschädigten, will also die Frage nach der Steuerbarkeit des Schadensersatzes beantworten. Das dritte Kapitel befaßt sich demgegenüber mit der Behandlung des Schadensersatzes beim Schädiger und der Frage möglicher Steuerminderungen. Das vierte Kapitel befaßt sich mit der zivilrechtlichen Frage der Berücksichtigung steuerrechtlicher Vor- und Nachteile bei der Berechnung der Schadenshöhe.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-32263-5 (9783631322635)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Marc Biebelheimer, geboren 1963, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1990 Teilnahme am Lehrgang «Steuern und Betrieb» des Deutschen Anwaltsvereins in Detmold. Von Oktober 1990 bis 1992 Referendariat in Heidelberg. März 1993 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1993 bis 1994 Promotion in Heidelberg, Stipendium des «Arbeitskreises Wirtschaft und Recht», Göttingen. Seit September 1994 Rechtsanwalt in der Kanzlei Haarmann, Hemmelrath & Partner in Leipzig.
Aus dem Inhalt: Das Verhältnis von Steuerrecht und Zivilrecht - Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Schadensersatzes auf Seiten des Geschädigten - Die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Schadensersatzes auf Seiten des Schädigers - Die Auswirkungen einkommensteuerrechtlicher Vor- und Nachteile auf die Schadenshöhe.