Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob und in welchen Fällen als Folge von Verschmelzungen und Spaltungen ein Pflichtangebot im Sinne der §§ 35 ff. WpÜG entstehen kann. Die floskelartigen Ausführungen des Gesetzgebers, wonach klärungsbedürftig ist, "ob und inwieweit für bestimmte Fallkonstellationen im Schnittbereich zwischen Umwandlungs-, Aktien- und Übernahmerecht in der Praxis besondere gesetzliche Regelungen erforderlich sind", verdeutlichen, dass die Problematik trotz ihrer großen Bedeutung für die Praxis bislang in Judikative und Legislative - wenn überhaupt - nur oberflächlich behandelt worden ist.
Im Rahmen von Unternehmensfusionen, bei denen regelmäßig aufgrund finanzieller Risiken eine Verschmelzungsstruktur gewählt wird, mit der das umwandlungsrechtliche Barabfindungsangebot zu umgehen ist, spielt seit der Einführung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes insbesondere aus anwaltlicher Sicht auch die Pflicht zur Abgabe eines Angebots nach § 35 WpÜG in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Unter Berücksichtigung der Lösungsansätze in der Jurisprudenz, der Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Rechtsprechung und der Vorgaben der EU-Übernahmerichtlinie entwickelt die Arbeit praxistaugliche Grundsätze im Hinblick auf die in der Literatur divergierend beantwortete Rechtsfrage, in welchen Verschmelzungs- und Spaltungskonstellationen und gegenüber welchem Adressatenkreis ein Pflichtangebot als Folge einer Transaktion in Betracht zu ziehen ist.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Universität zu Köln
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-497-2 (9783899364972)
Schweitzer Klassifikation
Sascha Heinz-Josef Besau, geboren 1975 in Mönchengladbach, studierte nach dem Wehrdienst Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn mit dem Abschluss Diplom-Jurist im Jahr 2002. Von 2002 bis 2005 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Hochschulverband. Während dieser Zeit nahm er an dem Postgraduierten-Studiengang im Bereich "Mergers & Acquisitions" der Universität Münster mit dem Abschluss "Master of Laws (LL.M.)" im Jahr 2003 teil und promovierte zum Dr. iur. an der Universität zu Köln im Jahr 2006. Während des Referendariats war er längere Zeit für eine Wirtschaftskanzlei in London tätig. Derzeitig arbeitet er bei einer internationalen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.