Deutschland ist im internationalen Vergleich noch immer ein streikarmes Land. Aktionen von Ärzten, Lokführern und Piloten sowie in Kitas haben neue Akzente gesetzt. Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung "liberalisiert".
Das von Wolfgang Däubler herausgegebene Handbuch kommt zur rechten Zeit. Es behandelt umfassend alle Grundsatzprobleme wie die Zulässigkeit des "wilden" und des politischen Demonstrationsstreiks sowie die Möglichkeit des Arbeitgebers, mit Aussperrung oder der Einstellung von Streikbrechern zu reagieren. Aber auch praktisch bedeutsame Einzelfragen wie der Erlass von einstweiligen Verfügungen sind einbezogen.
Eingehend sind die EG-rechtlichen Vorgaben für den Arbeitskampf einbezogen. Die Europäische Sozialcharta und die neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben erheblichen Änderungsbedarf im deutschen Recht geschaffen - auch dies ein wichtiges Thema des Handbuchs.
Besonders hilfreich wie praxisnah:
Alle wichtigen atypische Kampfformen wie
- der Flashmob
- die Lahmlegung von Servern
- die gebündelte Ausübung von Individualrechten oder
- der Dienst nach Vorschrift
werden übersichtlich kommentiert. Die Darstellung lotet exakt aus, was an Maßnahmen möglich rechtlich zulässig und damit von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite zu beachten ist.
Die Autoren kommen aus der Wissenschaft, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft. Sie bringen ihre unterschiedlichen Erfahrungen ein, was der Ausgewogenheit und Akzeptanz der Lösungen zugute kommt.
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Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 245 mm
Breite: 173 mm
Dicke: 61 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8329-4647-0 (9783832946470)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Wolfgang Däubler, Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, wurde durch zahlreiche Fachveröffentlichungen bekannt. Außerdem besitzt er langjährige Erfahrungen in 'Ratgeber'-Sendungen des 'mdr' und von 'Radio Bremen'.
Autor*in
Präsident am LAG a.D.
Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vors. Richter am LAG
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Richter am BAG
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herausgeber*in