Geleitwort
Vorwort
Autorenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Schrifttum
§ 238 Buchführungspflicht
§ 239 Führung der Handelsbücher
§ 240 Inventar
§ 241 Inventurvereinfachungsverfahren
§ 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
§ 242 Pflicht zur Aufstellung
§ 243 Aufstellungsgrundsatz
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§ 267 Umschreibung der Größenklassen
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 4.840.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 9.680.000 Euro Umsatzerlçse in den zwçlf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.
(2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten
und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 19.250.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen
Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 38.500.000 Euro Umsatzerlçse in den zwçlf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
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