Aufhebungsverträge und die damit verbundenen Abfindungsvereinbarungen stehen seit Jahren im Blickpunkt aktueller arbeitsrechtlicher Diskussionen. Mittlerweile sind sie ein gängiges Instrument um Personalbestand zu reduzieren und Rechtsstreit bei Kündigungen zu vermeiden. Dieser Band gibt darür erläuterte Vertrags- und Formulartexte an die Hand.
Neu in der 4. Auflage:
- Erstmals Muster zu Abwicklungsvertrag und Kündigungsbestätigungsvertrag
- Erläuterungen der Vertragsmuster sind umfangreich ergänzt und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht, v.a. durch die geänderte steuerliche Behandlung von Abfindungen seit Anfang 2004
- CD-ROM mit allen aktualisierten Vertragsmustern
Der Band ist eine praktische Hilfe für Personalleiter, Geschäftsführer, Arbeitgeberverbände, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie für Outplacement-Unternehmensberater.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Das Beck'sche Formularbuch Erbrecht ist damit ein zuverlässiger Partner in allen erbrechtlichen Problembereichen: Von der Beratung des Erblassers zu letztwilligen Verfügungen über Rechtsgeschäfte unter Lebenden bis hin zur Nachlassregelung nach dem Erbfall. Aufgrund der umfassenden Behandlung aller gängigen, aber auch besonderen Fallgestaltungen mit Musterformulierungen stellt dieses Werk eine wertvolle Hilfe für die Gestaltungspraxis dar."
Notarassessorin Dr. Diana Burkhardt, in: DNotl-Report, Ausgabe 22/2007, zur 1. Auflage 2007
"Dieses von erfahrenen Praktikern verfasste Formularbuch deckt den gesamten außergerichtlichen Mandatsbereich im Erbrecht durch zahlreiche Vertrags-, Verfügungs-und Vollmachtsmuster ab. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei nicht allein auf dem Zivilrecht, sondern auch auf den steuerlichen Aspekten der verschiedenen Möglichkeiten der Rechts-, Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Vom Einzeltestament alleinstehender Erblasser bis zur komplexen gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel sind alle wesentlichen Lebenssachverhalte abgedeckt. Entsprechend der Struktur der gesamten Reihe dienen umfangreiche und eingehende Anmerkungen zum materiellen Recht dazu, dem Nutzer die optimale Bearbeitung des jeweiligen Sachverhalts zu ermöglichen. Die beigefügte CD-ROM enthält alle Mustertexte (ohne Anmerkungen)."
in: Mitteilungen der Notarkammer Koblenz, Nr. 2 und 3/2007, zur 1. Auflage 2007
"(...) Die besondere Stärke dieses Formularbuchs liegt in seiner klaren Gliederung, dem einheitlichem Aufbau und sauberer, gut gewichteter Trennung von Vertrags-(Formular-)Teil und gründlichen, aber nicht überfrachteten Anmerkungen und Hinweisen. Dies ergibt ein großes Lob an die beiden Herausge- ber für die Durchsetzung dieser durchgängig gelungenen Gestaltung. Beim Vergleich mit der 'Konkurrenz" dürfte das Beck'sche Formularbuch Erbrecht - jede Wertung enthält auch subjektive Elemente - die Nase vorn haben."
RA/FAStR Dr. Hans-Hermann Klumpp, in: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Heft 11/2007, zur 1. Auflage 2007
"(...) Es handelt sich bei dem von Brambring und Mutter neu herausgegebenen Beck'schen Formularbuch Erbrecht um einen gleichermaßen aktuellen wie auch praxisnahen Ratgeber, der dem Anliegen, Sicherheit bei der Gestaltung der Rechts- und Vermögensnachfolge zu geben, in jeder Weise gerecht wird. Für eine Vielzahl von in der Praxis auftretenden Beratungssituationen werden durchdachte Lösungsvorschläge unterbreitet und weiterführende Hinweise gegeben. Es ist uneingeschränkt empfehlenswert. Hohe Auflagen dürften dem Werk sicher sein."
Notar Thomas Krause, in: NotBZ, Ausgabe 09/2007, zur 1. Auflage 2007
"(...) Entsprechend der Struktur der gesamten Reihe dienen umfangreiche und eingehende Anmerkungen zum materiellen Recht dazu, dem Nutzer die optimale Bearbeitung des jeweiligen Sachverhalts zu ermöglichen. (...)"
In: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, 08/2007, zur 1. Auflage 2007
"(...) Zusammenfassend bietet das Beck'sche Formularbuch Erbrecht in übersichtlicher Gliederung zielsichere und stets praxisgerechte Lösungen und Vorschläge und wird sich so mit großer Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit den verdienten Platz auf den Schreibtischen der mit der Materie des Erbrechts befassten Berufsträger erobern.
Das Buch ist für den angesprochenen Leserkreis ein in jeder Hinsicht nützliches, kompaktes und kompetentes Hilfsmittel und stellt so die passende Ergänzung zu der jüngst ebenfalls im Verlag C.H. Beck erschienenen 2. Auflage des Münchener Anwaltshandbuches Erbrecht (besprochen von Röhm, in: Die Justiz 2007, 200 f.) dar."
Staatsanwalt Dr. Peter M. Röhm, in: Die Justiz, 08/2007, zur 1. Auflage 2007
Expertenmeinung von RA & FAErbR Dr. iur. Falk Schulz, Kanzlei für Immobilienrecht und Erbrecht, Münster, zur 1. Auflage 2007:
"Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare!- Dem letzten Abschnitt des Dasein widmet sich das Beck´sche Formularbuch zum Erbrecht, das nunmehr in der 1. Auflage vorliegt.
15 Bearbeiter, alles erfahrene Praktiker im Erbrecht, haben hierin auf 1.011 Seiten eine Menge Wissen in Checklisten und Formular gegossen. Fachanwälte und Notare finden für jede erbrechtliche Situation eine Hilfestellung.
Das einleitende Kapitel über die Beratung des Erblassers mit zahlreichen Checklisten gibt dem Praktiker eine roten Faden über die Interessen des Erblassers bei der Nachfolgeregelung nebst typischer Regelungsziele und einen Überblick über die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Regelungen.
Nach einem kurzen Abriss über die zu beachtenden Formvorschriften der Verfügungen von Todes wegen folgen mehrere Kapitel, die für (fast) jeden Lebenssachverhalt eine erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeit in Formularform bereithalten. Auch spezielle Fallgestaltungen sind hierbei berücksichtigt (u.a. Verfügungen bei einem behinderten Kind; Verfügungen zugunsten verschuldeter Erben; Unternehmensnachfolge und landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht).
Das aus den Beck´schen Formularbüchern bekannte und bewährte Konzept, im Formulartext Fußnoten anzuführen, die im Anschluss an das Formular erläutert werden, wurde auch hier umgesetzt. Zudem finden sich viele Schrifttumsnachweise, die eine Vertiefung von Problemen ermöglichen. Sämtliche Formulare und Checklisten können über die im Preis enthaltene CD-ROM leicht in die eigene Textverarbeitung integriert werden. Es gibt aber auch (wenig) Anlass zur Kritik: Zwar wird eine Schiedsklausel in Verfügungen von Todes wegen vorgestellt und besprochen. Als mögliches Schiedsgericht wird jedoch nur der Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof deutscher Notare (SGH) erwähnt.
Dem erbrechtlichen Praktiker dürfte nicht entgangen sein, dass seit 1998 mit der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE; www.dse-erbrecht.de) auch eine institutionelle Spezialschiedsgerichtsbarkeit in Erbstreitigkeiten besteht, die vor der dem allgemeinen ausgerichteten SGH den Vorzug oder zumindest alternative Erwähnung verdienen sollte. Ebenfalls kritikwürdig ist die in diesem Zusammenhang beleglos als "herrschende Meinung" qualifizierte Ansicht, Streitigkeiten mit Pflichtteilsberechtigten seien nicht schiedsfähig (zur beachtlichen Gegenmeinung: Geimer, Festschr. f. Schlosser, 2005, S. 197, 201, 206 f.; Meyer ZEV 2000, 263, 268 (wegen Gleichwertigkeit des schiedsgerichtlichen Rechtsschutzes); Wegmann ZEV 2003, 20/21; Pawlytta ZEV 2003, 89 ff.; Zöller/Geimer, ZPO, § 1066 Rn. 18). In dem Kapitel über die Testamentsvollstreckung (C. VII.) wird zwar in den Grundlagen der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers erläutert. Im Formularteil fehlt aber ein Formulierungsvorschlag für die Anordnung einer Vergütung. Angesichts der Komplexität und Haftungsträchtigkeit einer Testamentsvollstreckung davon auszugehen, dass der Testamentsvollstrecker ohne Vergütung tätig wird (Formular C. VII. 2) ist nicht praxisgerecht, es sei denn ein Familienangehöriger oder Freund des Erblassers wird mit diesem Amt betraut (und ist bei schwierigen Vollstreckungen überfordert).
Erfreulich ist, dass ein gesondertes Kapitel den Stiftungen gewidmet wird, die zunehmende an Bedeutung gewinnen. Es finden sich auch Musterformulare für die Nachlassregelung. Hier ist bei der Behandlung von Erbscheinsanträgen (Kap. J. II.) nicht nachvollziehbar, warum die Schrifttumsnachweise nicht die Monographie von Zimmermann, Erbschein- und Erbscheinsverfahren, 1. Aufl. 2004 enthalten. Außerdem fehlt die Erwähnung der Möglichkeit, einen Erbschein auch ohne Quote zu beantragen (vgl. Gerken, ZErb 2007, 38). Formulare aus dem Bereich der Nachlassfürsorge (Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung) und Nachlasshaftung fehlen leider auch gänzlich.
Sehr gelungen ist hingegen das von Riering verfasste letzte Kapitel zu letztwilligen Verfügungen mit Auslandsbezug. Hier finden sich neben einem Überblick über das IPR und einer Länderübersicht zum Erbrecht der wichtigsten europäischen Staaten auch einige Formulare für die Situation bei Immobilieneigentum des Erblassers in Frankreich, Florida und Kanada. Insgesamt überwiegt aber deutlich der positive Eindruck, wobei die Stärke des Formularbuchs im Bereich der letztwilligen Verfügungen liegt. Fazit: "Zum Sterben gut .""
Expertenmeinung von RA Ulrich Gabriel, Kanzlei Dr. Mayer Gabriel Hofmann, Wiesbaden, zur 1. Auflage 2007:
"Es ist gewiss richtig, dass auch das beste Formularbuch eine sorgfältige Bearbeitung des Einzelfalls - gerade im Erbrecht - nicht ersetzen kann. Das von Brambring und Mutter herausgegebene neue Werk bietet daher sowohl dem Einsteiger als auch dem erfahrenen Praktiker nicht nur wertvolle ßeratungshinweise, nützliche Checklisten und hilfreiche Muster für die tägliche wie auch für die nicht alltägliche Arbeit, mit beispielsweise oft schwierigem steuerlichen und/oder kompliziertem Auslandsbezug.
Ein Herzstück sind darüber hinaus die ausführlichen Anmerkungen und gezielten rechtlichen Hilfestellungen, die dem Anwalt den Weg zur nutzbringenden Beratung und weitestgehenden Umsetzung der Wünsche und Interessen seiner erbrechtlichen Mandanten erleichtern."
Prof. Dr. Peter Bengelsdorf, Geschäftsführer. Der Autor Professor Dr. Peter Bengelsdorf ist als Verbandsjustitiar in Kiel tätig und durch zahlreiche Aufsatz- und Buchveröffentlichungen insbesondere zum Kündigungsrecht in der Fachwelt bestens bekannt.