Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten sind im Strafverfahren von großer Bedeutung. Sie werden zuweilen auch dann in Auftrag gegeben, wenn der zu Begutachtende die für eine Untersuchung erforderliche Einwilligung versagt. Der Sachverständige muss dann auf andere Weise vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob es im Falle der Untersuchungsverweigerung zulässig ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Außerdem wird überprüft, welchen Wert auf diese Weise zustande gekommene Gutachten haben können. Hierbei wird sowohl die Sichtweise von Richtern als auch von Sachverständigen beleuchtet. Im Ergebnis kann es die Amtsaufklärungspflicht in Ausnahmefällen erfordern, solche Gutachten einzuholen. Dieses Ergebnis lässt sich auch aus menschenrechtlicher Sicht halten.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2014
Passau, Univ.,
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-65489-7 (9783631654897)
Schweitzer Klassifikation
Sandra Maria Beckert studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht.
Inhalt: Maßstäbe für die Gutachtertätigkeit bezüglich Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsbegutachtungen (im Falle der Untersuchungsverweigerung) - Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und des (Mit-)Angeklagten - Schuldfähigkeitsgutachten - Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten - Menschenrechtliche Perspektive.