Am 28. August 1998 ist der Mitautor dieses Werkes, Rechtsanwalt Wolfgang Schuster, im Alter von 69 Jahren verstorben. Er hat mich vor nunmehr über 10 Jahren dazu ermuntert, meine zahlreichen Gedanken zur Abmahnung aufzuschreiben und über dieses Thema, das damals erst allmählich zu einem feststehenden Begriff in der Fachwelt und dann auch in der Praxis wurde, ein Buch zu schreiben. Hierzu hat er mir viele wertvolle Anregungen gegeben. Für beides bin ich ihm zu Dank verpflichtet.
Die Abmahnung wird durch ein Urteil des BAG vom Juni 1997 eine noch größere praktische Bedeutung erlangen, als sie ihr ohnehin schon zukommt. Nach dieser neuen Rechtsprechung ist das Abmahnungserfordernis praktisch bei jeder verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen; die Abgrenzung zwischen Störungen im Leistungsbereich und Störungen im Vertrauensbereich wird erheblich relativiert. Ich habe diese Entwicklung zum Anlass genommen, den bisherigen Abschnitt 2.4 "Grenzfälle" in die übrigen "Abmahnungsfälle" zu integrieren, da heute Grenzfälle auf anderen Umständen beruhen und insoweit die bisherige Trennung nicht mehr sinnvoll erscheint.
Im 8. Abschnitt ist nunmehr die Rechtslage hinsichtlich aller Landespersonalvertretungsgesetze zu der Frage wiedergegeben, inwieweit der Personalrat bei Abmahnungen zu beteiligen ist. Diese Ergänzung soll der Praxis eine Hilfestellung sein, da immer mehr Personalvertretungsgesetze eine Regelung zu dieser Frage enthalten.
Die Literaturhinweise sind ebenfalls geändert worden. Spezialliteratur zu Einzelfragen der Abmahnung wird zu Beginn des entsprechenden Abschnitts genannt. Im Literaturverzeichnis am Ende dieses Buches ist nur noch die allgemeine Literatur zur Abmahnung aufgeführt. Außerdem enthält die 6. Auflage anstatt der Prüfliste in Anhang A eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze zur Abmahnung.
Die neueste Auflage berücksichtigt die bis Februar 1999 allgemein zugängliche Rechtsprechung und Literatur.