Rezensionen / Stimmen
"(...) Die Kommentierungen gehen je nach Bedeutung der Vorschriften auch wissenschaftlich in die Tiefe. Bei der Vielzahl wichtiger Regelungen ist es für den Rezensenten immer schwierig, einzelne Kommentierungen hervorzuheben. Erwähnt werden sollen hier aber einige wenige wie die Kommentierungen von Becker/Kingreen zu § 69 SGB V, der Einweisungsvorschrift in das Vertragsarztrecht, die Kommentierung der §§ 91, 92 SGB V zum Gemeinsamen Bundesausschuss von Schmidt-de Caluwe, auch wenn man ihm nicht allen Einzelpositionen zu folgen vermag, die Kommentierung der §§ 106 ff. SGB V (Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung) durch Scholz sowie die Kommentierung der §§ 129 ff. (Arzneimittelversorgung) durch Axer, in denen der Regelungsgehalt der jeweiligen Vorschriften auf hohem Niveau aufgezeigt wird.
Insgesamt erweist sich damit auch die 7. Aufl. des Becker/Kingreen als gelungenes Werk und als wichtige Arbeitshilfe für den Rechtsanwender bei der täglichen Arbeit."
Dr. Klaus Engelmann, Vorsitzender Richter am BSG a.D., Kassel, in: GesR 5/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) In der Sache ist der Becker/Kingreen "der" handliche Standardkommentar zum SGB V und damit zu einem nicht "handlichen" Rechtsgebiet, dessen ständige Änderungen jede Rechtsanwendung erschweren. Im Vorwort wird dies von den Herausgebern klar angesprochen, verbunden mit der Forderung nach einem dringend benötigten "strukturellen Neustart" des SGB V. Vor diesem Hintergrund sehen sie die Neuauflage zurecht als "ambitioniertes Projekt" an, das jedoch angesichts des erfahrenen Teams hochkarätiger und kompetenter Autorinnen und Autoren gelungen ist, wie der punktuelle, vertiefende Blick in verschiedene Kommentierungen belegt.
(...) Vor diesem Hintergrund ist der Becker/Kingreen, SGB V, allen Leserinnen und Lesern des MEDSACH, die - und sei es auch nur gelegentlich - mit Fragen aus dem Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigen, uneingeschränkt zur Anschaffung zu empfehlen. Mehr kann von einem gebundenen Werk zum SGB V nicht verlangt werden."
P. Becker, Kassel, in: MedSach 1/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Der Handkommentar ist unverzichtbar für Mitarbeiter der Gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Rechtsanwälte, Sozialgerichte und für all diejenigen, die bei den Sozialleistungsträgern Krankenversicherungsansprüche zu überprüfen haben."
Detlef Hacks, in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen 4/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Das Werk führt die aus den Vorauflagen bekannten Erläuterungen der gesetzlichen Krankenversicherung eingehend und fundiert fort.
(...) In der anwaltlichen Praxis erweist sich das Werk wiederum als zuverlässiger Wegweiser durch das Dickicht der Normen des SGB V. Hierauf bei der anwaltlichen Tätigkeit zu verzichten, wäre leichtfertig, da der Kommentar zur Grundausstattung der mit dem GKV-Recht befassten Berater gehört."
RA und FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach, in: ZAP 8/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Mit großer Sorgfalt haben die verantwortlichen Autoren wieder die einzelnen Vorschriften erläutert. Damit werden sie den Bedürfnissen der Praxis vollständig gerecht.
(...) Die extrem komplizierte Regelung des SGB V ist entschlüsselt und wird in klarer unprätentiöser Sprache dargestellt. Der Handkommentar richtet sich nicht nur an Richter der Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsanwälte des Sozialrechts sondern auch an Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte und Rechtsabteilungen in Krankenhäusern. Ihnen allen ist das Werk ein praxisbezogenes und nützliches Werkzeug und unverzichtbares Hilfsmittel."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, in: NVwZ 7/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Wer in den Kommentar hineinschaut, findet die in der Reihe bewährte Aufteilung, die mit einer Übersicht über die jeweilige Einzelkommentierung beginnt. Zudem enthält dieser Kommentar - wie nicht alle aus der Reihe - zu Beginn einen Abschnitt, der das jeweilige Schrifttum wiedergibt.
(...) Gleichwohl finden sich verfassungsrechtliche Einordnungen wie auch eine Schilderung der Gesetzgebungsgeschichte bei § 1, den die beiden Herausgeber gemeinsam kommentiert haben. Begleitet werden sie von zahlreichen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, örtlich vor allem aus Nordrhein-Westfalen. Trotz des recht ansehnlichen Preises werden die Praktiker, für die ein Großkommentar nicht in Betracht kommt, weiterhin die in kurzer Abfolge erscheinenden Neuauflagen beziehen. Sie tun gut daran."
Dr. Matthias Wiemers, Rechtsanwalt in Berlin, in: Pflege- & Krankenhausrecht 1/2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Es ist fast schon Routine, auch der neuesten Auflage der Kommentierung die herausragende Qualität sowohl hinsichtlich der sprachlichen Präzision als auch der inhaltlichen Klarheit der Argumentation zu bescheinigen. Dieses Werk verzettelt sich nicht im Dschungel von unzulänglicher Normsetzung und interessengeleiteter Interpretation. Es stützt sich auf eine der Transparenz und der Verständlichkeit verpflichtete Rechtsprechung und auf gewichtige Beiträge der Rechtswissenschaft, die noch nicht vor dem Gesetzgeber kapituliert hat. Das gilt zumindest für die Zeit bis zum Beginn der Corona-Pandemie."
Franz Knieps, Berlin, in: G+S 6/2020, zur 7. Auflage 2020
"(...) Die von Ulrich Becker und Thorsten Klingreen herausgegebene Kommentierung zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung konnte schon in den Vorauflagen als Standardwerk zum SGB V bezeichnet werden. Der hohe Anspruch der Herausgeber und Autorinnen und Autoren schlägt sich in den einzelnen Kommentierungen nieder. Angesichts der immer komplexer und komplizierter werdenden Regelungen im Krankenversicherungsrecht ist das Bemühen um Klarheit und Verständlichkeit besonders zu schätzen. Auf das Werk sollte niemand verzichten, der verlässliche und fundierte rechtliche Information auf dem Gebiet des Krankenversicherungsrechts sucht."
Prof. Dr. Gerhard Igl, Universitätsprofessor a.D., Universität Kiel, in: socialnet.de 04.01.2021, zur 7. Auflage 2020
"(...) Dem Autorinnen- und Autorenteam ist es einmal mehr gelungen, die Änderungsgesetze und Neuregelungen sprachlich verständlich auch für den juristischen Laien aufzuarbeiten und mit aktueller Rechtsprechung eine umfassende Kommentierung anzubieten.
(...) Insgesamt legt der Kommentar erneut einen Schwerpunkt in der klaren Ausrichtung an den Problemen der Praxis und ist daher sowohl für Akteure im Gesundheitswesen als auch für Personalabteilungen und Rechtsabteilungen, die Anwaltschaft und Richterschaft ein unverzichtbarer Begleiter in der alltäglichen Tätigkeit."
Jeannette Breikopf-Schönhauser, DiCV Münster, in: Sozialrecht aktuell 6/2020, zur 7. Auflage 2020
"(...) Der Handkommentar wird nicht nur Rechtsanwälten des Sozialrechts sowie Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anempfohlen; er dürfte auch für Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung sowie der Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte und Rechtsabteilungen in Krankenhausern ein hilfreiches und praxisbezogenes Hilfsmittel darstellen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Hinblick auf die Ausführlichkeit des Werkes uneingeschränkt empfehlenswert."
Rechtsanwältin Elvira Bier, Fachanwältin für Sozial- und Medizinrecht, Rapräger Rechtsanwälte, Saarbrücken, in: http://dierezensenten.blogspot.com 17.4.19, zur 6. Auflage 2018
"(...) Mit großer Sorgfalt haben die verantwortlichen Kommentatoren die einzelnen Vorschriften erläutert. Im Anschluss an einen Überblick werden jeweils die Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsinhalte dargelegt. Übersichten und Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur finden sich in den Erläuterungen immer wieder. Für Krankenkassen, aber auch für Leistungserbringer, ist die Handhabung der Kommentierung leicht möglich und die Ausführungen helfen bei dem Versuch, Fragen beantwortet zu bekommen. Hilfreich ist hier auch das umfangreiche Stichwortverzeichnis/Sachverzeichnis."
Peter Frings, DiCV Münster, in: Sozialrecht aktuell 1/19, zur 6. Auflage 2018