Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen betrifft die betriebliche Datenverarbeitungstechnik, wenn Informationen gespeichert und ausgewertet werden, die in ihrem Verwendungszusammenhang etwas über Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer aussagen. Diese These wird u.a. gestützt durch eine Wortinterpretation von «überwachen», die auch mit dem Schutzzweck der Norm übereinstimmt. Dispositive Personalplanung mittels EDV, Leistungs- und Fehlzeitenanalyse, selbst administrative Abrechnung und Personaldatenverwaltung darf nach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.
Rezensionen / Stimmen
«... ist es verdienstvoll, daß Beck mit seiner Schrift zunächst einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der gerichtlichen Entscheidungen und wissenschaftlichen Meinungen zu diesem Thema gibt, eine vorzügliche Hilfe für jeden, der sich neu mit der Streitfrage befassen muß.» (Hans-Christoph Matthes, Recht der Arbeit)
Reihe
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8204-1034-1 (9783820410341)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: Gefahr der betrieblichen Personaldatenverarbeitung - Gesellschaftspolitische Positionen - Struktur und Bestandteile der Personalinformationssysteme - Entwicklung der Rechtsprechung - Interpretation des Überwachungsbegriffs - Schutzzweckbetrachtung.