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Einzige abgeschlossene Kommentierung der Richtlinien zur Vergütung der Arbeitnehmererfinder.
Wie hoch ist die angemessene Vergütung des Arbeitnehmererfinders? Dies stellt eine Kernfrage im Recht der Arbeitnehmererfindungen dar. Die Kommentierung gibt Ihnen Lösungsansätze sowohl für die häufigen als auch die schwierigen Vergütungskonstellationen. Sie erschließt die z.T. unveröffentlichte Spruchpraxis der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, die Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Zusammen mit dem parallelen Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz ist den Autoren ein einzigartiges in sich geschlossenes Werk zum Arbeitnehmererfinderrecht gelungen, das die Praxis wie kaum ein zweites prägt.
Das Werk ist nach den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen gegliedert, die dazu dienen, eine angemessene Vergütung für Diensterfindungen zu ermitteln. Die vollständig überarbeitete Neuauflage wurde umfassend unter Berücksichtigung der zahlreichen Entwicklungen in Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und Schrifttum aktualisiert.
Schwerpunkte der Neuauflage:
- Fälligkeit der Vergütung
- Vergütungsbemessung nach der maßgebenden Lizenzanalogie
- Bestimmung marktüblicher Lizenzsätze
- Auswirkungen hoher Umsätze (Abstaffelung)
- Konzernbezug und Anteilsfaktor
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 165 mm
ISBN-13
978-3-452-28003-9 (9783452280039)
Schweitzer Klassifikation
Rechtsanwalt Professor Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Franz-Eugen Volz stehen für Kompetenz in allen Fragen der Arbeitnehmererfindungen.
Autor*in
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Regierungsdirektor a.D.