Art. 111a Abs. 1 Satz 2 BV schreibt vor, daß in Bayern Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden darf. Diese Vorschrift stellt damit ein Unikum in der ansonsten durch ein duales System geprägten bundesdeutschen Rundfunklandschaft dar. Weitgehend unbeachtet ist bei der vieldiskutierten Norm bislang die Frage geblieben, ob durch sie auch der bundesweit verbreitete Rundfunk erfaßt wird. Unter eingehender rechtlicher Würdigung der verschiedenen Verbreitungsarten und unter Heranziehung der alle Länder treffenden Pflicht zur Schaffung funktionierender Rahmenbedingungen für eine bundesweite Verbreitung von Rundfunk wird dies für die außerhalb Bayerns originär veranstalteten Programme verneint. Ferner wird gezeigt, daß die im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Kooperationsinstitute die Trägerschaft der BLM nicht einschränken.
Rezensionen / Stimmen
«Balda hat...eine solide gearbeitete, fundierte Untersuchung zum formellen Anwendungsbereich des Art. 111 a Abs. 2 BV vorgelegt.» (Hans Neft, Rundfunk und Fernsehen)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-32262-8 (9783631322628)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Volker Balda wurde 1969 in München geboren. Nach dem Abitur in Augsburg studierte er von 1989 bis 1993 Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg, Bonn und München. Während der Referendarzeit mit Stationen u.a. in München, Mailand und Washington, D.C. arbeitete er in verschiedenen Firmen im Mediensektor. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte 1997 an der Universität Augsburg.
Aus dem Inhalt: Struktur und Funktion der Rundfunkfreiheit - Die Veranstaltung von Rundfunk auf Grundlage des Bayerischen Mediengesetzes und des Art. 111a BV - Die Träger des Rundfunkgrundrechts in Bayern - Die Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Trägerschaftsvorbehalts auf den in Bayern originär veranstalteten Rundfunk - Die Verbreitung von Rundfunkprogrammen zwischen Informations- und Rundfunkfreiheit - Pflicht Bayerns zur kooperativen Grundrechtsverwirklichung - Zulassung nationaler Rundfunkveranstalter im Spannungsfeld von dualem und öffentlich-rechtlichem Rundfunksystem.